Hausratversicherung – Wofür man sie braucht, was sie versichert

Eine Hausrat versichert alle Dinge und Gegenstände, die einem Versicherten zur privaten Nutzung dienen. Hierunter fallen neben Kleidung und Möbel auch Küchengeräte sowie Dinge des persönlichen Bedarfs. Versichert sind dabei Gegenstände des Versicherungsnehmers als auch von denjenigen Personen, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Gleiches gilt für Kinder oder den Lebensgefährten. Zu den versicherten Sachen zählt neben den Vorräten auch die technische Ausstattung eines Haushaltes (Waschmaschine, Unterhaltungsgeräte). Entsprechende Absicherung finden auch Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Briefmarkensammlungen oder Sparbücher. Neben den privat gehaltenen Haustieren, die ebenfalls zum Schutz der Hausrat gehören, sind auch Gegenstände versichert, die zur Ausübung eines Hobbys dienen (Inline-Skates, Surfgeräte, Gleitschirme sowie Falt- Schlauchboote mit Motor).

Entsprechende Ausschlüsse sind immer dann begründet, wenn die Gegenstände einer anderen Versicherungsgruppe zuzuordnen sind bzw. wenn bereits Deckung über einen anderen Versicherungsvertrag besteht.
Beispiel: Für Schäden an Gebäuden tritt die Wohngebäudeversicherung ein, für Schäden an Kraftfahrzeugen aller Art und deren Anhänger bietet die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung entsprechenden Schutz.

 

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Versichert sind neben den Auswirkungen des Feuers auch Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen aufgrund eines Blitzschlages. Wer sich heute für eine Standard- Hausratversicherung entscheidet, ist gegen die Gefahren von Feuer, Sturm sowie Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versicherungstechnisch abgedeckt. Zusätzlicher Schutz kann durch Glasbruchschäden oder Elementarschäden vereinbart werden. Kommt es zu einer Beschädigung einer Sache, sieht die Hausratversicherung immer eine Neupreisentschädigung vor. Der Versicherer übernimmt somit entweder den Neupreis einer Sache oder zunächst lediglich die Kosten für eine fachgerechte Reparatur einer Sache, dies allerdings nur bis zu deren Wiederbeschaffungswert.

In diesem Zusammenhang muss angeführt werden, dass eine neu angeschaffte und vom Versicherer regulierte Sache sowohl in der Art als auch in der Güte gleichwertig sein muss wie die beschädigte Sache. Liegt der Wert der Sache höher, hat der Versicherte den Differenzbetrag selbst zu tragen.

Selbstverständlich kann es einmal vorkommen, dass durch technische Neuerungen von Sachen der gleichen Art und Güte diese nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind. Für diesen Fall hat der Versicherer ein Nachfolgemodell zu ersetzen. Versicherungsnehmer sollten insbesondere auch die neueren Bedingungswerke der Versicherer studieren. Manche Gesellschaften leisten hier sogar einen Mehrpreis für besonders umweltschonende und energieeffiziente Geräte. Damit sind die grundlegenden Risiken für einen Durchschnittshausrat erst einmal abgedeckt. Wer allerdings an der Uferpromenade der Donau lebt, ein Faible für Antiquitäten hat oder ausgedehnte Touren mit seinem Luxusrad unternimmt, sollte den Schutzumfang seiner Hausrat erweitern. Dies gilt auch für den Fall, das ein Raddiebstahl vor dem Biergarten oder dem Büro stattfindet. Denn Räder sind lediglich zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gesichert, wenn dieses in der Wohnung des Versicherten untergebracht ist.

Tipp: Wer sich für einen hochwertigen Tarif entscheidet, kann darauf hoffen, dass der Versicherer auf diese Nachtklausel verzichtet.

Menschen mit Vorlieben für antike Gläser oder alte Münzsammlungen sollten darüber nachdenken, ihren Versicherungsschutz entsprechen anzupassen. Die meisten Gesellschaften zahlen für den Verlust bzw. die Beschädigung dieser Wertgegenstände höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme als Entschädigung. Bei einigen Anbietern lässt sich diese Quote auf bis zu 50 Prozent erhöhen.

Neben Unwetterschäden sind in einer guten Hausratpolice auch hochwertige Elektrogeräte gegen Blitzschlag im eigenen Wohnhaus abgesichert. Schlägt der Blitz hingegen in eine Hochspannungsleitung oder beim Nachbarn ein, dann entfällt der Versicherungsschutz für die wertvolle Heimelektronik. Wer auch diese Ereignisse absichern möchte, kann dieses über einen geringen Aufpreis über eine Überspannungsschaden-Versicherung erreichen. Weitaus problematischer ist die Absicherung gegen die Folgen von Naturereignissen. Zwar können heute durchaus Elementarschäden wie Überschwemmung und Lawinen versichert werden, dies gilt allerdings nicht für Bürger an der Innpromenade in Passau oder in Reinhäusern am Oderbruch. Hier gibt es entweder nur schwer den Zusatzschutz oder er wird komplett abgelehnt.

Auch wenn für viele Versicherte die Angst noch in den Knochen sitzt: Nach jedem Einbruch hat der Geschädigte unverzüglich eine Stehlgutliste zu erstellen. Nur mit dieser hat die Hausratversicherung die Möglichkeit, den Schaden auch zeitnah zu regulieren. Wer hierbei zögert, hat einen Teil des Schadens selbst zu tragen. In einem vor dem Landgericht Oldenburg zu verhandelnden Fall hatte ein Versicherungsnehmer die Stehlgutliste erst vier Wochen nach der Tat bei der Polizei eingereicht. Die Richter sahen in diesem verspäteten Einreichen eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung und kürzten die Schadenszahlungen entsprechend um 40 Prozent (Az. 13 O 3064/09).

 

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