Überspannungsschaden

Überspannungsschäden entstehen stets durch Blitzeinschlag in Strom-, Telefon- oder Antennenleitungen. Hierdurch können angeschlossene Geräte nicht nur beschädigt, sondern auch ganz zerstört werden. Allerdings ist diese Schadensart in der Hausratversicherung nur gegen einen Mehrbeitrag versicherbar. Die meisten Versicherer legen hierbei eine Entschädigungsgrenze fest, die bei ca. fünf Prozent der Versicherungssumme liegt. Insgesamt handelt es sich dabei um eine sinnvolle Erweiterung, da eine Reparatur oftmals im Verhältnis zum Kaufpreis deutlich höher ist. Hinweis: Ein Überspannungsschaden ohne die Einwirkung eines Blitzes ist hingegen grundsätzlich nicht versicherbar. Insbesondere bei Altverträgen sollte geprüft werden, ob Überspannungsschäden durch Gewitter in der Grundsicherung enthalten sind.

Nach den Versicherungsbedingungen zur Hausrat sind zudem nur Schäden durch direkten Blitzschlag versichert, nicht hingegen der Kurzschluss selbst oder Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen. Gemeint sind damit Blitze, die in Überlandleitungen oder in am Straßenrand stehende Verteilerkästen einschlagen. Gelangt ein hoher Stromstoß in ein elektrisches Gerät, kann es schnell zu einem Brand kommen. Ein solcher Brandschaden wird in der Hausrat stets ersetzt. Bleibt es dagegen bei einem reinen Überspannungsschaden, dann erhält der Versicherte nur dann eine Entschädigung, wenn er einen solchen Schaden auch in seinem Vertrag eingeschlossen hat. Auch hier ist die Leistung durch den Versicherer auf fünf Prozent der Versicherungssumme begrenzt, lässt sich aber gegen Prämienzuschlag entsprechend erhöhen.

In den Standartverträgen lassen sich nur Schäden ersetzen, wenn ein Blitz unmittelbar das Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden, getroffen hat. Dieser Sachverhalt führt oftmals zu Beweisschwierigkeiten. Wir ein Blitzschlag als Ursache für einen Überspannungsschaden vermutet, muss der Versicherter diesen Zusammenhang normalerweise nicht extra beweisen. Zu Problemen kommt es immer dann, wenn der Versicherer diesen so genannten Anscheinsbeweis durch ein eigenes Gutachten erheblich erschüttern kann. Für diesen Fall hat der Versicherte detailliert nachzuweisen, dass die behaupteten Schäden an den Geräten wirklich durch Blitzeinschlag in das Haus verursacht wurden. Gelingt dies dem Versicherten nicht, ist der Versicherer frei von Leistungen.

Gegen eine Erweiterung können auch Steigleitungen versichert werden, die selbst im Haus verlegt wurden und aus Kupfer anstatt aus Glasfaser bestehen. Durch Kupfer kann es sehr schnell zu großen Spannungsunterschieden kommen, die zu einer Überspannung führen. Solche Schäden sind in der Grundausstattung der Hausratversicherer nicht versichert, vielmehr greift an dieser Stelle die Zusatzversicherung für Überspannungsschäden. Der Vorteil: Die Versicherer ersetzen im Zweifelsfall auch all diejenigen Geräte, die aufgrund von Überspannung zerstört wurden. Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss ihres Vertrages allerdings darauf achten, dass ausschließlich der Wiederbeschaffungswert und nicht lediglich der Zeitwert der Gegenstände der Schadensregulierung zugrunde gelegt wird.

Um diesen Schutz zu erreichen, gibt es Zwei Möglichkeiten: Entweder der Versicherte schließt eine Zusatzversicherung für Überspannungsschäden ab oder er nimmt durch das Versicherungsunternehmen die Option wahr, Überspannungsschäden gegen Aufpreis zur regulären Hausratversicherung zu versichern. Allerdings gibt es auch einige wenige Versicherer, die Überspannungsschäden bei Blitzschlag bereits in ihrem Grundschutz einschließen (direkte Blitzschläge sind immer durch die Hausratversicherung abgedeckt). Ob eine solche Ergänzung sinnvoll ist, muss jeder selber entscheiden, da es auch andere Maßnahmen gibt, die vor Überspannung schützen können. Wem die teure Heimkinoanlage am Herzen liegt, kann auf so genannte Überspannungsschutz-Steckdosen zurückgreifen. Da Geräte wie Laptops mit Gleichstrom arbeiten, kann im Falle der Überspannung höchstens das Netzteil kaputt gehen.

Hinweis: In den neuen Hausratversicherungen sind Überspannungsschäden nahezu obligatorisch mitversichert. Lediglich die prozentuale Höhe der Versicherungssumme bei Überspannungsschäden kann abhängig vom beantragten Schutz variieren.

Funktionieren elektrische Geräte nach einem Gewitter nicht mehr, ist es für die Schadensmeldung an das Versicherungsunternehmen notwendig, sich sofort den Tag und die Uhrzeit aufzuschreiben. Wer dies unterlässt, muss mit einer Ablehnung der Schadensregulierung rechnen. Damit der Schaden versicherungstechnisch abgerechnet werden kann, ist dieser auch sofort dem Versicherungsunternehmen zu melden. Fand ein Gewitter während eines Urlaubs oder während einer Geschäftsreise statt, überprüfen die Versicherungen meist anhand einer Blitzkarte (z. B. www.unwetter.de), ob dort tatsächlich ein Gewitter war.

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