Je nach Größe der Wohnungsverglasung stellt auch die Haushaltsglasversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung dar. Denn Versicherungsschutz besteht von der Mobiliarverglasung über Fensterscheiben bis hin zur Glaskeramik-Kochfläche. Gegen einen geringen Mehrbeitrag sind bei den meisten Versicherern auch noch Glasbruchschäden an Aquarien oder Terrarien mitversichert. Einige Anbieter bieten sogar noch als Zusatzleistung die Beitragsfreistellung für den Fall einer Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers an. Andererseits kann dieser Zusatz auch mitversichert werden. Der Ersatz erfolgt durch die meisten Versicherer in unbegrenzter Höhe. Zudem sollte bedacht werden, dass gerade Gebäudeverglasungen wie Fenster oder Türverglasungen nicht zum Versicherungsschutz der Hausrat gehören. Eine Ausnahme bilden lediglich Gebäudebeschädigungen, die in einem Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl im Bereich der Wohnung stattfinden.

Aber Achtung: Auch in solchen Fällen zahlen nicht alle Versicherer, insbesondere wenn Glasschäden durch Randalierer oder spielende Kinder entstehen. Für diesen Fall liegt nämlich kein Einbruchdiebstahl vor, und nur ein solcher wäre über die Hausrat versichert. Grundsätzlich lassen sich über die Haushaltsglasversicherung nachfolgend genannte Schäden versichern:

  • Bruchschäden an Glas- und Kunststoffscheiben (Fenster, Türen, Balkone, Terrassen, Wintergärten, Wetterschutzvorbauten, Loggien, Veranden, Sonnenkollektoren, Duschkabinen)
  • Bruchschäden an Glasscheiben (Bilder, Schränke, Vitrinen, Spiegel, Aquarien, Terrarien, Wand- und Schrankspiegel). Nicht unter den Versicherungsschutz fallen alle einfachen Hohlgläser wie zum Beispiel Trinkgläser etc.
  • Bruchschäden an Glasplatten sowie Glaskeramik-Kochflächen
  • Bruchschäden an Sichtfenstern (Öfen, Elektro- oder Gasgeräte)
  • Kostenübernahme für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas
  • Kostenübernahme von Sonnenflach- und Vakuum-Röhrenkollektoren
  • Kostenübernahme von Glasbausteinen, Profilgläsern oder Lichtkuppeln

Hinzu kommt die Übernahme der Kosten für Bruchschäden an der Gebäudeverglasung, allerdings ohne Beleuchtungskörper, in einem Einfamilienhaus. Versichert sind bei den meisten Gesellschaften auch Schäden, die durch den Versicherten selbst oder durch Familienmitglieder fahrlässig herbeigeführt wurden.

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Ob sich eine solche Versicherung lohnt, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab. Da es sich bei der Glasversicherung um eine so genannte Naturalersatz-Versicherung handelt, werden in ihr Gläser in gleicher Art und Güte ersetzt. Dadurch werden auch alle versicherten Schäden sofort durch die Versicherer bezahlt. Die Versicherung fragt also nicht nach der Schuldursache. Auch spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer selbst oder ein Dritter eine Scheibe beschädigt oder zerstört. Geht man nun von den durchschnittlichen Kosten einer Glasscheibe aus, dann liegen diese je nach Größe und Qualität einer Scheibe zwischen 150 und 500 Euro. Die meisten Wohnungen besitzen weder besonders große noch besonders teure Glasscheiben. Daher müsste für eine solche normale Wohnung im Schnitt alle drei bis fünf Jahre eine Glasscheibe zu Bruch gehen, damit sich ein solcher Versicherungsschutz auch letztlich rechnet. Denn der Kostenpunkt für eine Haushaltsglasversicherung einer Wohnung liegt bei durchschnittlich 40 Euro Jahresbeitrag.

Eine Haushalts-Glasversicherung lohnt daher nur für den Fall, dass damit auch wirklich existentielle Schäden abgedeckt werden. Dies betrifft neben Haushalten mit Kindern (erhöhtes Risiko durch Fußbälle) auch Wohnungen im Erdgeschoss sowie Wohnungen oder Häuser mit überdurchschnittlich teuren und großen Glasflächen (insbesondere mit Wintergärten). Die Beitragshöhe richtet sich bei den meisten Versicherern nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche (grundsätzlich nicht nach der Quadratmeterfläche von Glas!). Je nach Wohnung und Versicherungsinteresse kann dieser Schutz entweder unnötig oder wirklich vernünftig sein.

Überlegenswert ist hingegen die Absicherung einer Photovoltaik-Anlage. Denn hierbei handelt es sich stets auch um einen Schutz in die Zukunft, die für ein Dach eines Einfamilienhauses schnell auf 20.000 bis 30.000 Euro anwachsen kann. Dadurch sind die Eigentümer stets durch ein finanzielles Risiko belastet. Mit dem Abschluss einer Photovoltaik-Versicherung ist diese Investition allerdings gut geschützt, denn diese arbeitet nach dem Prinzip der so genannten Allgefahrendeckung. Dies bedeutet, dass die Versicherer nicht nur bei Diebstahl oder Hagelschaden leisten, sondern auch bei Bedienungsfehlern, bei Fahrlässigkeit und vielem mehr. Wer bereits über eine Wohngebäudeversicherung verfügt, erhält bei demselben Versicherer meist zusätzliche Vorzugskonditionen für den zusätzlichen Schutz der Photovoltaikanlage.

 

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