Ergänzungsmöglichkeiten nach individuellem Bedarf

Zwar sorgen die umfangreichen Grundleistungen in der Hausrat für ein maßgeschneidertes Plus an Sicherheit und Komfort, dennoch gibt es keine einzige Versicherung für nahezu alle Risiken des privaten Haushalts. Selbst ein Wohnungsinhaber erhält von seiner Haftpflichtversicherung keinen Cent, wenn dieser unabsichtlich seine Einrichtung in Brand oder unter Wasser gesetzt hat. Selbst Personen, die nicht über wertvolle Einrichtungen verfügen, können bei einem Schaden leicht an den Rand ihres finanziellen Ruins gelangen. Der Grund liegt darin, dass Personen oder Familien über die Jahre hinweg einiges an Wert angesammelt haben. Auch wenn man seinen Hausrat oftmals unterschätzt: Man denke nur an die Küchenzeile, die neue Sitzgarnitur aus Leder, den Fernseher oder an Videogeräte, die Stereoanlagen und den Computer -, von Schmuck, Kleidung, CDs oder Büchern einmal ganz abgesehen.

Von daher bilden neben der Haftpflicht nicht nur die Hausrat, sondern auch entsprechende Ergänzungen einen empfehlenswerten Schutz. Dies betrifft insbesondere die Problematik Elementarschäden, denn auch diese werden in der Regel nicht von der Hausratversicherung getragen, wenn nicht zusätzlich zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Eine Ausnahme bilden lediglich Policen aus der ehemaligen DDR-Zeit. Diese wurden nach der Wiedervereinigung von der Allianz übernommen und enthalten noch eine entsprechende Absicherung gegen Elementarschäden.

Je nach persönlichem Absicherungsbedarf können Versicherte bei diversen Gesellschaften zunächst aus zwei Varianten zur Hausrat-Versicherung wählen, für den weitergehenden Schutz stehen dem Versicherten zusätzliche Bausteine wie Allgefahren-Deckung, Komfort-Schutz und die Glasversicherung zur Verfügung. Die wichtigsten Risiken wie Brand, Blitzschlag oder Explosion, sowie Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl sind bereits im Standart-Schutz enthalten, der Komfort-Schutz bietet hingegen eine hochwertige Absicherung wie zum Beispiel die Übernahme der Umzugs- sowie die Sachverständigenkosten oder den Diebstahl aus Krankenzimmern, Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen. Die Allgefahren-Deckung schützt hingegen vor den Folgen all derjenigen Gefahren, für die versicherungstechnisch kein besonderer Ausschluss besteht. Versicherungsnehmer genießen damit Schutz vor den Folgen fast aller erweiterten elementaren Risiken wie zum Beispiel Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck.

Die Erweiterung in der Glas-Versicherung umfasst neben der Absicherung der Gebäude- Mobiliarverglasung auch alle anfallenden Kosten für Notverglasung und Entsorgungskosten. Versichert sind hierbei Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen sowie von Terrassen und Wintergärten. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen und Spiegeln sowie Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen. Zusätzlich in den Versicherungsschutz fallen alle künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder die Beseitigung von Hindernissen. Gleiches gilt für persönliche Gegenstände, die ein Versicherter vorübergehend am Arbeitsplatz oder auf Reisen benutzt. Je nach persönlichem Bedarf kann der Versicherungsschutz auch ausgeweitet werden auf Überspannungsschäden durch Blitz, Fahrraddiebstahl sowie das Auslaufen durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten.

Hinweis: Studenten und Auszubildende, die lediglich vorübergehend nicht zuhause wohnen, sind noch in der Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Mit oder ohne Erweiterung ersetzen die Versicherer bei den beschädigten Sachen entweder die nachgewiesenen Reparaturkosten, diese allerdings maximal bis zum Wiederbeschaffungspreis. Wer weder über eine Hausrat- noch über eine Gebäudeversicherung verfügt, hat die Möglichkeit, Schäden durch Blitzeinschlag auch steuerlich abzusetzen. Werden zum Beispiel Möbel durch Blitzeinschlag zerstört, können die Kosten hierfür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Eine solche Entscheidung erfolgte auch durch den Finanzgerichtshof in Düsseldorf.

Vorbeugender Versicherungsschutz durch das Anbringen von Sicherheitseinrichtungen

Wenn in diesem Bericht die Sprache von Sicherheitseinrichtungen ist, geht es dennoch in erster Line um die Sicherheit der eigenen Person. Andererseits soll möglichst kurz auf die Möglichkeit der elektronischen Sicherungen eingegangen werden. Sollte innerhalb der Wohnung ein Feuer ausbrechen, sollten keine eigenständigen Löschversuche unternommen werden, ehe die Feuerwehr alarmiert wurde. Der Grund liegt darin, dass sich ein Brand oft unvermutet ausbreitet, andererseits ist gerade Zeit die wichtigste Komponente für ein Einschreiten durch die Feuerwehr. Auch sollten Löschversuche nur dann unternommen werden, wenn der Versicherungsnehmer dadurch selbst nicht gefährdet wird. Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rauch einen größeren Schaden anrichtet als Feuer. Dies beginnt vielfach schon bei harmlos wirkenden Gegenständen. So reicht zum Beispiel ein 100 Gramm schweres Kunststoffteil aus, um eine 80 Quadratmeter große Wohnung in eine Kammer von giftigen Gasen zu verwandeln. Deshalb sterben statistisch 80 Prozent der Toten durch Rauch und nicht durch Feuer.

Weiter zu beachten ist, dass bei einem Feuer in einer Wohnung grundsätzlich nicht die Fenster im Raum des Brandes geöffnet werden dürfen. Dies gilt gleichfalls für die Tür zum Raum des Brandherds (Verpuffung). Insbesondere die Sauerstoffzufuhr sorgt für eine Feuer- sowie Rauchbeschleunigung, brennbare Rauchgase können sich so entzünden und zu einer Explosion führen. Der beste Schutz gegen Rauch ist und bleibt der elektronische Rauchmelder. Bricht Feuer oder Rauch aus, alarmiert ein lauter Sirenenton. Rauchmelder können auch mit einer Alarmanlage gekoppelt werden, die im Brandfall sofort die Feuerwehr benachrichtigen.

Vernünftig ist auch ein Feuerlöscher, der in der Küche, in der Nähe des Schlafzimmers, in der Garage oder im Heizungskeller installiert sein sollte, wo die meisten Brände ausbrechen. Wer einen Feuerlöscher besitzt, sollte diesen auch einmal im Jahr überprüfen lassen. Wer grillt, mit offenem Feuer umgeht oder Gartenabfälle verbrennt, sollte immer einen Blick auf den Brandherd werfen, um gegebenenfalls den Löschversorgung einzuleiten. Kommt es zu einem Brand am Nachbarhaus, können mit einem Schlauch Pflanzen und Gebäudeteile aus Holz auf dem Grundstück nass gehalten werden, damit das Feuer nicht überspringen kann. Beim verbrennen von Abfällen oder beim Grillen sollte auf Funkenflug geachtet werden. Einen großen Brandherd bietet zudem die Dunstabzugshaube in der Küche, wenn sich hierbei Fettrückstände entzünden. Alte Filter sollten daher regelmäßig gewechselt werden. Brennendes Fett sollte keinesfalls mit Wasser gelöscht, sondern vielmehr mit einem Handtuch oder einer Decke erstickt werden. Auch elektrischer Strom stellt eine große Brandgefahr dar, insbesondere wenn an elektrischen Geräten die Stromkabel abgenutzt sind.

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