Wie erfolgt die Hausratversicherungs-Wertermittlung?

Innerhalb der Hausratpolice sollte idealer Weise genau der Wert der fraglichen Einrichtungsgegenstände versichert werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass nur einer von 10 Kunden einen entsprechend passenden Vertrag geschlossen hat. Hierdurch sind die meisten dann entweder über- oder unterversichert. Während im Fall einer Überversicherung nur zu hohe Beiträge gezahlt werden, aber keine gravierenden Nachteile drohen, kann eine Unterversicherung im Schadensfall ein erhebliches Loch ins Familienbudget reißen. Es kommt dann zu hohen Einbußen, wenn die Einrichtung des Versicherungsnehmers – etwa durch einen Brand – komplett zerstört wird. Diese unangenehmen Folgen zeigen sich selbst bei kleineren Katastrophen. Auch wenn im Schadensfall nicht die Gesamtsumme erreicht wird, weil nur einzelne Gegenstände zerstört werden, ersetzen die Versicherer nur jenen Anteil des Schadens, der der versicherten Gesamtsumme entspricht.

Um ein solches Horrorszenario zu vermeiden, sollte der Hausstand alle zwei bis drei Jahre durchforstet und eine Inventarliste erstellt werden. Der Vorteil hierdurch ist, dass die Hausratversicherung im Schadensfall nicht den Zeitwert, sondern den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände ersetzt. Dies hat insbesondere Auswirkungen bei getragenen Designerkleidungen, Damenschuhen sowie bei Elektrogeräten, da deren Werte durch die Verbraucher regelmäßig viel zu niedrig angesetzt werden. Handelt es sich um wertvolle und exklusive Einzelstücke, ist die Erstellung einer Fotoliste stets empfehlenswert. Ein solcher Beweis sollte dann auch bei der Versicherung hinterlegt werden.

Auch derjenige, der seine Hausratversicherung bei einem Wohnortwechsel ändern möchte, sollte darauf achten, dass die richtige Versicherungssumme festgelegt wird. Denn diese sollte stets dem Neuwert des Hausrats entsprechen. Für diesen Fall gilt dann entweder die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts oder als Alternative die Ermittlung der Versicherungssumme über eine möglichst exakte Liste des gesamten Hausrates und dessen Neuwert. Je nach individueller Ausstattung sollte der Versicherte eine der beiden Berechnungsmethoden wählen. Die Pauschalberechnung mag für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt zwar zutreffend ausfallen, mit 650 Euro pro Quadratmeter ist ein einfaches Studentenzimmer jedoch meist überversichert. Im Umkehrschluss reicht in einer kleinen Wohnung mit hoher Wertausstattung die Pauschalmethode bei einem Totalschaden sicherlich nicht aus.

Versicherten ist daher anzuraten, die Werte ihres Hausrates bereits vor Abschluss einer Versicherung zu überschlagen. Damit die Werte auch real eingeschätzt werden können, kann hierzu auch ein aktueller Katalog eines Versandhauses die nötige Hilfestellung geben. Weiter ist anzumerken, dass die Prämie für eine Hausratversicherung nicht ausschließlich von der Versicherungssumme abhängt. Entscheidend für den monatlichen Beitrag ist auch die jeweilige Tarifzone des Wohnortes. Allerdings nehmen die Versicherer diese Einstufung in Risikozonen sehr unterschiedlich vor. So kommt es nicht selten vor, dass dieselbe Postleitzahl von einem Versicherer in Zone drei und von einem anderen in Zone sechs eingeteilt wird.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass beim zweiten Versicherer der Beitragssatz fast doppelt so hoch ausfällt. Gleiche Unterschiede gibt es neben der Prämienberechnung auch für die Versicherungsbedingungen. Dies gilt insbesondere für Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen. Diese enormen Unterschiede machte auch die Zeitschrift „Finanztest“ deutlich, als sie die Angebote von über 70 Anbietern verglich und dabei feststellte, dass bei manchem Versicherer der gleiche Schutz mehr als das doppelte der Preise als bei einem günstigen Anbieter kostet. Aus diesem Grund belaufen sich die Beiträge bei Hausratversicherungen bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro je nach Tarifzone zwischen 50 und 370 Euro pro Jahr beim teuersten Anbieter.

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Platzhalter – Tabelle: Muster einer Auflistung

Eingeschränkte Leistungen durch den Versicherer vermeiden

Versicherungsnehmer sollten außerdem bedenken, dass das Zerbrechen von Gebäude- bzw. Mobiliarverglasung nicht in jeder Hausratversicherung automatisch mitversichert ist. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Formen von Glasversicherungen, beispielsweise die „pauschale Glasversicherung für Wohnungen“ oder die „Glasversicherung für Einzelscheiben“. Handelt es sich lediglich um einfache Glasscheiben, dann benötigt im Grunde kein Versicherungsnehmer einen Schutz, da eine zerbrochene Fensterscheibe nicht gleich den finanziellen Ruin bedeutet. Verfügt eine Wohnung dagegen über große Panoramafenster oder gar über einen Wintergarten, dann ist ein Extraschutz für das Glas berechtigt. Eine Leistungseinschränkung findet auch bei Fahrrädern statt, da ein solcher Diebstahl lediglich dann versichert ist, wenn das Rad aus einem allein genutzten und verschlossenen Raum entwendet wird. Diebstähle, die hingegen außerhalb eines geschlossenen Gebäudes erfolgen, müssen als Ergänzung zur Hausrat vereinbart werden.

Versicherungsnehmer sollten zudem regelmäßig prüfen, ob der Wert ihres Hausrates sowie die hieraus errechnete Versicherungssumme noch übereinstimmen. In allen anderen Fällen sollte die Police dann entsprechend auch rechtzeitig angepasst werden. Einige Anbieter bieten auch so genannte Spezialtarife für junge Leute an, die ihre erste Wohnung beziehen. Auch in solchen Fällen ist es stets lohnenswert, die Preise zu vergleichen. Es gibt nämlich immer wieder Versicherer, die lediglich mit niedrigen Tarifen werben, nur um auf diese Weise neue Kunden zu gewinnen. Im Umkehrschluss enthalten diese Policen in fast allen Fällen nur Leistungsausschlüsse. Dabei ist selbst eine Hausratversicherung mit guten Leistungen für wenig Geld zu bekommen. Wer sich für den Standardschutz entscheidet, kann diesen Schutz bereits für 100 Euro Jahresbeitrag und 50.000 Euro Versicherungssumme erhalten.

Leistungsausschlüsse müssen auch diejenigen Personen hinnehmen, die einen Sturmschaden erlitten haben, der jedoch unterhalb der Windstärke 8 lag. Die meisten Versicherer führen für einen solchen Fall so genannte Sturmregister, die regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert werden. Gesellschaften sind nämlich bei Sturmschäden nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn dieser eine Stärke von 8 und mehr verzeichnen konnte. Auch in der Fahrradversicherung wird die Versicherungssumme durch viele Anbieter teilweise drastisch eingeschränkt, zudem werden auch noch Selbstbeteiligungen durch die Versicherten gefordert. Wer vergleicht, wird schnell feststellen, dass nicht alle Gesellschaften auf einen solchen Mehrbeitrag bestehen.

Geht der Hausrat vorübergehend auf Reisen oder wird durch den Versicherungsnehmer für einen längeren Zeitraum außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt, kann durch die Versicherer die Versicherungssumme eingeschränkt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Versicherungsnehmer wegen eines beruflichen Aufenthalts für längere Zeit außerhalb seiner versicherten Wohnung befindet. Wer einen Umzug plant, sollte auch immer den Wert des Hausrats an die neue Wohnung anpassen. Wer eine größere Wohnung bezieht, schafft sich häufig auch mehr Einrichtung an, wer sich verkleinert, weil vielleicht die Kinder aus dem Haus sind, der solle seine Versicherungssumme entsprechend reduzieren. Da es sich bei der Hausrat immer um eine Neuwertversicherung handelt, wird im Schadensfall immer der Neuwert und nicht etwa der Gebrauchswert erstattet.

Einschnitte gibt es auch bei wertvollen Erbstücken, hier liegt die Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent. Wird zum Beispiel die geerbte Perlenkette der Großmutter im Wert von 2.000 Euro zerstört, erhält der Versicherte eben 200 Euro als Ersatz. Bei noch wertvolleren Gegenständen sollte mit der Versicherung eine Erweiterung der Entschädigungsgrenze vereinbart werden. Auch Bargeld im Sparstrumpf ist heute lediglich bis 1.000 Euro versichert. In allen anderen Fällen gilt: Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, kann der Versicherer die Entschädigung in einem entsprechenden Verhältnis kürzen. Beispiel:

Wohnfläche: 80 m²
Vereinbarte Versicherungssumme: 40.000 Euro
Tatsächlicher Versicherungswert des Hausrats: 50.000 Euro
Höhe der Unterversicherung: 20 %
Leistungskürzung im Schadensfall: 20 %
Fazit: Bei einer Schadenshöhe von 20.000 Euro werden auch nur 16.000 Euro entschädigt
Ausweg: (1) Klausel Unterversicherungsverzicht durch Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme je m² je nach Versicherer, Tarif und Wohnungseinrichtung zwischen 550 und 1.200 Euro. (2) Wahl eines Wohnflächentarifs durch Wahl einer pauschalen Versicherungssumme, zum Beispiel je nach Anbieter in Höhe von 200.000 Euro unbegrenzt.

Tipp: Auch derjenige, der über keine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verfügt, muss zwangsläufig auf seinen kompletten Kosten sitzen bleiben. Vielmehr haben alle Steuerzahler auch die Möglichkeit, diese Kosten bei ihrer jährlichen Einkommensteuer-Erklärung geltend zu machen. Handelt es sich dabei noch um Immobilien, die vermietet sind oder beruflich genutzt werden, können Betroffene ihre Reparaturen entweder als Werbungs- oder aber als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Wer Immobilien privat nutzt, kann diese Aufwendungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Handelt es sich lediglich um einen geringwertigen Schaden, können diese Aufwendungen auch als „Reparaturen für Handwerkerleistungen“ steuerlich in Abzug gebracht werden. Allerdings können für diesen Fall lediglich die Arbeitsleistungen und die Anfahrtskosten begrenzt angesetzt werden, Materialkosten hingegen können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

 

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