Fahrraddiebstahl

Um sein teures Rad gegen Langfinger abzusichern, benötigt man nicht nur das richtige Schloss, sondern auch die richtige Versicherung. Ein Schutz durch die Hausratversicherung besteht in der Regel nur, wenn das Rad sicher zu Hause untergestellt war. Wer sein Rad auf Touren mitnimmt, sollte seinen Vertrag aufstocken. Zwischenzeitlich wurde der Schutz bei Fahrraddiebstahl auch weiter ausgebaut. In der Vergangenheit bekamen Versicherte ihren Schaden meist nur dann ersetzt, wenn das Rad zwischen 6:00 Uhr morgens und 22:00 Uhr gestohlen wurde. Nunmehr sieht eine neue Musterklausel einen Rund-um-die-Uhr-Schutz vor. Das Problem: Den Versicherern steht es allerdings frei, ob sie diese Erneuerungen übernehmen.

Neben Wasser- und Feuerschäden deckt die Police auch Einbruchdiebstahl ab, wenn das Rad beispielsweise aus einem verschlossenen Fahrradkeller oder einer abgeschlossenen Garage entwendet wird. Fahrraddiebstähle vor dem Büro, dem Supermarkt oder vor der Schule sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. Zwar spielt es nach den neuen Konditionen keine Rolle mehr, ob die Diebe am Tage oder in der Nacht zuschlagen. Wer allerdings einen Abstellraum für Fahrräder besitzt, muss das Rad auch nach der neuen Regelung dort abstellen. Gegen Aufpreis übernehmen viele Gesellschaften zudem das Risiko des einfachen Diebstahls. Dieser Beitragzuschlag richtet sich nach dem Wert des versicherten Fahrrades sowie nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers. Je nach Tarifzone lässt sich dabei ein Rad im Wert von 500 Euro mit einer Zusatzprämie von 20 Euro jährlich in der Hausrat versichern. Oftmals schreiben die Versicherungsbedingungen auch vor, dass ein Fahrrad an einem fest verankerten Gegenstand wie Laternenpfahl oder Fahrradhalter anzubringen ist.

Versichert sind zwar auch Einzelteile wie Sattel oder Vorderrad, nicht hingegen loses Zubehör wie Fahrradtasche oder Luftpumpe. Diese werden durch die Hausrat nur dann ersetzt, wenn die Diebe das ganze Rad entwenden. Versicherte, die von den verbesserten Konditionen profitieren möchten, sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob und wie eine Anpassung des alten Vertrages an die Erweiterung möglich ist. Denn schließlich handelt es sich bei der vereinfachten Neuregelung nur um eine Empfehlung des Verbandes, den die Gesellschaften nicht übernehmen müssen. Bietet die bestehende Versicherung diesen erweiterten Schutz nicht an, kann diese gekündigt und eine neue Hausrat abgeschlossen werden. In diesem Fall kann sich der Versicherte einen Versicherer suchen, der einen erweiterten Schutz ohne Nachtklausel anbietet. Denn schließlich ist in diesem Zeitraum das Diebstahlrisiko wesentlich höher als am Tag.

Hobby-Radler oder Personen, die über ein hochwertiges Rad verfügen, sollten sich nicht nur gegen Diebstahl absichern, sondern auch gegen Vandalismus oder Teilediebstahl. Je nach Anbieter und Versicherungsumfang muss für ein 1.000 Euro teures Rad mit einer Prämie zwischen 80 und 160 Euro jährlich kalkuliert werden. Neben Hausratversicherer gibt es zudem auch reine Fahrradversicherer, die bei einem Diebstahl kein Geld ausbezahlen, der Versicherte im Gegenzug ein neues gleichwertiges Rad erhält. Je nach Versicherer reichen für den Schutz des Fahrrads einfache Rahmenschlösser oder Spiralkabel nicht aus. Empfehlenswert ist, ein gegen Eisspray resistentes Bügelschloss oder Panzerkabel zu verwenden. Wurde das Rad gestohlen, sollte auf keinen Fall der Schlüssel weggeworfen werden, denn diesen verlangen die Versicherungsgesellschaften vielfach als Beweismittel. Um die Schadensregulierung zu erleichtern, sollte das Fahrrad fotografiert und die Kaufquittung aufbewahrt werden. Außerdem empfiehlt sich eine entsprechende Codierung, eine solche kann durch den Händler, durch die Polizei oder einem Fahrradclub erfolgen. Die jeweilige Adresse im entsprechenden Umkreis finden Interessierte auf der Internetseite des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

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