Allgemeine Informationen für Versicherungsnehmer

Noch immer unterschätzen viele Versicherungskunden, wie wertvoll ihre Wohnungseinrichtung ist. Da wurde über Jahre Hausrat mit viel Geld und Mühe angeschafft, doch ein Wohnungsbrand oder ein Leitungsschaden kann dies alles in wenigen Minuten zustören. Mit einer leistungsstarken Hausratversicherung sorgen mündige Bürger rechtzeitig vor. Um diesen Vorsorgezweck effektiv zu erfüllen, bedarf es zudem einer regelmäßigen Pflege. Wer nämlich seine alte Police jahrelang unberührt im Schrank liegen lässt, erlebt im Ernstfall eine böse Überraschung. Nicht wenige Versicherte unterschätzen nämlich den Wert ihrer Einrichtung dramatisch, was dazu führt, dass die Versicherungssumme viel zu niedrig angesetzt wird. In früheren Zeiten verfügten die Wohnungseinrichtungen über einen eher spartanischen Spannplatten-Charme. Inzwischen haben sich die Wohnungen zu einem stilvollen Einrichtungskunstwerk entwickelt. Von daher ist eine Unterversicherung schon fast der Regelfall.

Neben der ständigen Erneuerung der Inventarliste lohnt es sich ebenso, intensiv die genauen Konditionen und den Preis zu vergleichen. Gerade der Wettbewerb zahlreicher Versicherer hat in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht nur die Prämien gesenkt wurden, sondern auch eine Fülle zusätzlicher Leistungen eingeschlossen wurden. Daher ist das Wort Hausrat eine schwache Bezeichnung für Dinge, an denen die Menschen hängen: Möbel, Teppiche, Computer, CDs oder Kleidung etc. Mit dem richtigen Schutz sorgen Personen vor, dass sie im Ernstfall bei Neukauf oder Renovierung nicht in die eigene Tasche greifen müssen. Mit einer dynamischen Hausratversicherung schützen Personen ihren privaten Haushalt im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen vor nachfolgend finanziellen Folgen bei Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (Kostenübernahme auch für das Aufräumen danach)
  • Überspannung durch Blitzschlag (Leistungsübernahme auch für den Abtransport und die Entsorgung der zerstörten Hausratgegenstände)
  • Einbruchdiebstahl oder Raub (Übernahme der Reparaturkosten für Türen, Fenster, Rollläden etc., auch bei versuchtem Einbruch)
  • Vandalismus nach einem Einbruch (Ersatz wird auch für die Beseitigung von Vandalismusschäden geleistet)
  • Leitungswasser (gegebenenfalls Kostenübernahme für eine Hotelübernachtung, falls die Wohnung unbewohnbar wurde)
  • Sturm und Hagel (falls notwendig, zahlen einige Versicherer bis zu 200 Tage für die Einlagerung des Hausrats)
  • Elementarereignisse (gegen eine Mehrprämie ersetzen einige Versicherer den Schaden am Hausrat bei einer Überschwemmung des Kellers durch Regen)
  • Neben dem Schutz durch die Hausrat sollten Versicherte allerdings auch bedenken, dass sie die Pflicht haben, Schäden grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich sind Kinder unter 7 Jahren für die von ihnen angerichteten Schäden nicht verantwortlich, da sie in diesem Alter noch nicht haftbar gemacht werden können. Zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr haften Heranwachsende nur für den Fall, dass sie auch hierzu die nötige Einsichtsfähigkeit haben und den Schaden auch noch vorsätzlich zugefügt haben. Eltern beziehungsweise alle anderen Aufsichtspersonen wie Lehrer oder Kindergartenpersonal haften nur für den Fall, dass sie ihre Aufsichtspflicht über die minderjährigen Kinder verletzt haben. Für diesen Fall richtet sich das Maß der gebotenen Aufsicht allerdings nach dem Alter sowie nach der Eigenart und dem Charakter des Kindes und der Vorhersehbarkeit des Schadens. Für den Fall einer Aufsichtspflichtverletzung tritt entweder die Haftpflichtversicherung oder aber die Rechtsschutzversicherung der Aufsichtspersonen für den Schaden ein.

    Zum Hausratversicherungs-Vergleich

    Individueller Schutz zum günstigen Beitrag

    Versicherungsnehmer zahlen in ihrer Hausratversicherung Beiträge für Schäden, die durch vorgenannte Ereignisse entstehen können. Für die jeweilige Leistungspflicht sind die Definitionen in den Versicherungsbedingungen maßgebend. Der Versicherungsort bezeichnet stets die Gesamtheit der Wohnung; hierzu zählen auch Räume sowie Nebengebäude auf dem Grundstück (Keller, Waschküche, Schuppen – also alle Räume, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden). In den Versicherungsort fallen auch alle gemeinschaftlich genutzten Räume (Raum für Wäschetrockner und Waschmaschine). Gleiches gilt für Garagen, sofern diese nicht direkt auf dem Grundstück, sondern in dessen Nähe stehen. Die Gesellschaften verlangen allerdings, dass der Eigentümer eine minimale Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeit über die Sache hat. In der Hausrat versichert sind somit

    • Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.)
    • Gebrauchsgegenstände (z.B. Waschmaschinen, Geschirr, Besteck etc.)
    • Verbrauchssachen (z.B. Speisekammerinhalte)
    • Beruflich genutzte Arbeitsgeräte (z.B. Werkzeuge, PC, oder Laptop). Die Versicherer gewähren in diesem Punkt nur Ersatz, wenn diese Arbeitsgeräte nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und auch keine Handelsware darstellen.
    • Die Hausratversicherer ersetzen dabei die zerstörten Gegenstände zum Neuwert, damit der Versicherte die Sachen wieder in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand anschaffen kann. Die Leistungspflicht der Hausratversicherung gilt dabei auch für die Folgekosten von Hausratschäden. Hierunter fallen insbesondere alle Aufräumarbeiten, wie sie zum Beilspiel nach einem Brandschaden anfallen.

      Versicherte Gefahren mit Untergruppen

      Feuer:

      • Brand
      • Blitzschlag
      • Explosion
      • Implosion
      • Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges

      Leitungswasser:

      • Leitungswasser
      • Frost- und sonstige Bruchschäden

      Sturm und Hagel:

      • Sturm
      • Hagel

      Einbruchdiebstahl:

      • Einbruchdiebstahl
      • Raub

      Vandalismus:

      • Vandalismus

      Versicherte Kosten

      • Aufräumkosten
      • Bewegungs- und Schutzkosten
      • Transport- und Lagerkosten
      • Bewachungskosten
      • Schlossänderungskosten
      • Reparaturkosten für Gebäudeschäden
      • Reparaturkosten für Nässeschäden
      • Kosten für provisorische Maßnahmen

       

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