Die Risiken und wie Sie sich schützen können

Mit der Einrichtung eines Haushaltes ergibt sich auch die Gesamtheit der Gegenstände des privaten Lebensbereiches. Hierunter sind Einrichtungsgegenstände und zugleich auch Sachen zu verstehen, die dem Haushalt zum Gebrauch dienen. Dabei ist auch an Sachen zu denken, die der Ausschmückung der Wohnung dienen oder an Sammlerstücke, die dem eigentlichen Wortsinn nach nicht zum Gebrauch dienen. Ebenfalls zu erwähnen sind Geräte für gärtnerische, sportliche oder sonstige Betätigungen im Freien. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein für den Haushalt vorgesehener Gegenstand von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten auch tatsächlich gebraucht wird. Unter den Versicherungsschutz fallen daher auch solche Sachen, die der Versicherungsnehmer zwar nicht mehr im Gebrauch hat, aber dennoch aufbewahrt.

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Tiere in der Hausratversicherung

Zum versicherten Hausrat gehören aber auch Sachen des privaten Lebensbereiches, die im eigentlichen Sinne weder zur Einrichtung noch zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Als Beispiele können angeführt werden: Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Geflügel, Kaninchen, Schafe oder Ziegen. Was viele nicht wissen: Mitversichert in der Rechtsschutz sind auch privat gehaltene Reitpferde. Alle anderen Großtiere müssen extra versichert werden. Bei Reitpferden ist außerdem darauf zu achten, dass diese innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstückes versichert sind. Allerdings darf es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Haltung handeln.

Versichert sind weiter Dinge des täglichen Bedarfs, die sich bei der Nutzung entweder verbrauchen oder aber zum Gebrauch nicht länger nutzbar sind. Gemeint sind Lebensmittelvorräte, Medikamente, Reinigungs- oder Putzmittel, Heiz- oder Tierfuttervorräte. Im Nachfolgenden finden Sie eine kurze Einzelerfassung von versicherbaren Sachen im Überblick:

• Antiquitäten
• Beleuchtungskörper
• Bücher
• Bekleidung
• Betteinlagen
• Bestecke
• Brennstoffvorräte
• Balkon-/Gartenmöbel
• Campingausrüstung
• Dekorationen
• Film- und Fotoausrüstung
• Fahrräder
• Getränkevorräte
• Gläser
• Geschirr
• Gartengeräte
• Haustiere
• Haushaltsvorräte an Lebensmittel sowie Reinigungs- und Putzmittel
• Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte
• Handwerkszeug
• Körperpflegemittel
• Küchengeschirr
• Kunstgegenstände
• Medizinische Hilfsmittel
• Musikinstrumente
• Möbel
• Porzellan
• Spiel-/Sportgeräte
• Spielsachen
• Sammlungen
• Schmucksachen und sonstige Wertsachen
• Teppiche
• Ton-/Bildträger
• Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik
• Vasen
• Wäsche
• Zimmer- und Kübelpflanzen

Wer Kanus, Ruder- oder Faltboote im Haus, Keller oder Schuppen gelagert hat, genießt Versicherungsschutz wie für fest montierte Gegenstände (Satellitenschüssel oder Markisen am Haus oder Balkon). Im Versicherungsschutz enthalten sind auch Gartengeräte wie Rasenmäher sowie alle Spielfahrzeuge. Versicherte sollten auch darauf achten, dass in den Allgemeinen Bedingungen auch Gebäudeteile mitversichert sind. Dies wäre dann der Fall, wenn ein Einbrecher ein Schloss oder eine Tür aufbricht. Ausreichend ist hier bereits der Versuch, wenn bei dem Einbruch selbst nichts gestohlen wurde.

Wertsachen und Bargeld in der Hausratversicherung

Genau geprüft werden sollte auch der Versicherungsschutz für Wertsachen und Bargeld, denn hier dürfen die Versicherer nicht nur eine Obergrenze für den Ersatz bei Verlust festlegen, sondern ab bestimmten Werten auch eine Aufbewahrung im Tresor verlangen. Wertsachen stellen nicht nur Bargeld, Scheckkarten oder Juwelen dar, auch wertvolle handgeknüpfte Teppiche fallen darunter. Eine Ausnahme bilden lediglich antike Möbel, für sie gelten aufbewahrungstechnisch keine besonderen Sonderregelungen. Der Schutz in der Hausratversicherung gilt dabei sowohl für Mieter als auch für Eigentümer. Bei korrekt angegebener Wohnfläche leisten die Versicherer eine Entschädigung ohne Begrenzung der Versicherungssumme, sofern ein genereller Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Versichert in diesem Zusammenhang sind Reparaturkosten sowie alle Aufwendungen, die durch einen Schaden entstanden sind (bspw. Aufräumkosten).

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung stellen weniger eine Doppelversicherung, sondern vielmehr eine Ergänzung dar, denn beide bieten die Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz. Hier erstreckt sich nämlich die Hausrat auf Gegenstände in der Wohnung, nicht versichert ist dagegen das Gebäude selbst. Kommt es also zu Schäden an Mauerwerk, Dach, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallationen, dann ist hierfür die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Fahrräder in der Hausratversicherung

Auch Fahrräder sind in der Hausrat gegen Brand, Blitzschlag oder Einbruchdiebstahl versichert. In den Versicherungsschutz fallen dabei alle Fahrräder des gesamten Haushalts. Versicherungsschutz besteht ferner für alle fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile wie Vorderrad oder Sattel. Dagegen sind lose Teile wie Luftpumpe oder Satteltaschen nur dann versichert, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrrad gestohlen werden. Für den Fall eines Diebstahls hat der Versicherte sämtliche Unterlagen über das versicherte Rad vorzulegen beziehungsweise zu beschaffen. Festzustellen sind also Hersteller, Marke und gegebenenfalls auch die Rahmennummer.

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