Auswahlkriterien und Leistungsumfang für den optimalen Hausratversicherungsschutz

Die richtige Entscheidung über eine Hausratpolice sollte nicht allein die Beitragshöhe sein, ebenso wichtig sind die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften in Bezug auf den Leistungsumfang. Hier wären zuerst die versicherte Gefahren zu nennen. Dabei werden alle Sachwerte bei Schäden durch Feuer oder gegen Beitragzuschlag auch Elementarschäden versichert. Als weiterer Punkt sind die versicherten Sachen zu nennen. Versicherungstechnisch fällt unter Hausrat die Einrichtung (Möbelstücke), der Gebrauch (Kleidung, Hausratsgegenstände) und der Verbrauch (Lebensmittel). Unter den Versicherungsschutz fallen zudem alle Freizeitgegenstände wie Surfbretter, Schlauchboote und sogar Campingausrüstungen. Lediglich für Wertsachen (Bargeld, Schmuck) gilt eine Höchst-Entschädigungsgrenze.

Ein weiteres Augenmerk ist auf die versicherten Kosten zu legen. Diese Kosten umfassen nicht nur den Versicherungsfall, sondern auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der vom Schaden betroffenen Sachen. Die Kostenübernahmen hierfür können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein und umfassen Aufräumungs- und Bewachungskosten. Letztere fallen an, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde oder Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Gleiches gilt für Transport- und Lagerkosten eines versicherten Hausrates, wenn dem Versicherungsnehmer diese Lagerung auch in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.

Zur Leistungspflicht der Hausratversicherer gehört auch die Kostenübernahme für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen zur weiteren Schadenabwendungs- beziehungsweise Schadenminderungspflicht. Kommt es zu Schäden durch Einbruchdiebstahl im Bereich der Wohnung beziehungsweise im Außenbereich (Sprechanlage, Wohnungstür, Fensterrollläden), übernimmt die Hausrat auch hierfür die Reparaturkosten. Gleiches gilt für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten bei gemieteten Wohnungen, wenn diese durch Leitungswasser beschädigt wurden. Sind durch einen Einbruch Wohnungsschlüssel abhanden gekommen oder wurden Wertschutzschränke beschädigt, übernimmt der Versicherer im Versicherungsfall neben den Schlossänderungen auch die Schlossänderungskosten.
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