Der Versicherungsschutz im Einzelnen

Innerhalb dieser Rubrik sollen die Tarifbausteine im Einzelnen ausgeführt werden. Wer dabei die verschiedenen Angebote und Deckungskonzepte der Versicherer vergleicht, wird innerhalb der Rechtsschutzversicherung auf Bezeichnungen wie „Basis, Plus, Top, Kompakt, Komplett, Komfort oder Exklusiv“ stoßen. Dabei beinhalten die meisten Tarife Klauseln in unterschiedlichem Maße, die den Versicherungsschutz erweitern oder einen Ausschluss darstellen. Diejenigen Tarife, die am meisten vorkommen, werden in den nachfolgenden Kapiteln genau beschrieben. Für die meisten Klauseln gelten zudem Entschädigungsgrenzen, die häufig prozentual auf die Versicherungssumme berechnet werden. Aber auch diese Begrenzungen können unter den Anbietern selbst sehr unterschiedlich ausfallen.

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So bieten manche Versicherer eine Erweiterung zur Gefahr „Feuer“, also für Schäden, die nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt (wenn ein Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und hierdurch eine Überspannung verursacht). Andere Versicherer entschädigen wiederum entgegen den „normalen“ Bedingungen auch Sengschäden bis zu einer fest definierte Grenze. Eine solche Erweiterung ist stets sinnvoll, denn schnell kann es passieren, dass durch eine brennende Zigarette oder eine umfallende Kerze ein Loch ins Polster gebrannt wird. Analog zu der Klausel „Aquarien“ sind auch Schäden durch austretendes Wasser mitversichert. Entgegen dem „normalen“ Versicherungsschutz lassen sich aber auch Schäden versichern, die durch Rückstau verursacht werden (wetterbedingt durch starken Regen). Die Versicherer leisten meistens jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ein funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist.

Weiter kann eine Klausel als Vertragsbestandteil aufgenommen werden, die auch Kosten übernimmt, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. Um die Höhe des Schadens festzustellen, ziehen die meisten Versicherer die Wasserabrechnungen aus den vorangegangenen Jahren zum Vergleich heran. Eine weitere Klausel ist die Erweiterung für den Fall eines Einbruchsdiebstahls. Damit werden auch Gegenstände ersetzt, die aus einem geschlossenen Kfz gestohlen werden und nicht über die Kfz- Versicherung regulierbar sind (bspw. das Entwenden einer Sonnenbrille). Eine Klausel in der Fahrraddiebstahl sichert ein Fahrrad auch dann, wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Zudem sind die Fahrräder der gesamten Familie versichert. Viele Versicherer vereinbaren hier eine Entschädigungsgrenze in Höhe von einem Prozent der Versicherungssumme. Versicherungsnehmer sollten prüfen, ob diese Grenze ausreicht, denn dieser Satz kann gegen Mehrbeitrag auch erhöht werden.

Eine weitere Klausel sichert auch Anlagen, die zur Sicherung des Hausrats dienen. Für diesen Fall sind Gebäudebestandteile wie zum Beispiel eine Alarmanlage mitversichert. Durch die Klausel „Beruflicher Hausrat“ kann vereinbart werden, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht werden, mitversichert sind. Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die sich in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden (Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände). Bei manchen Versicherern lassen sich sogar ganze Musterkollektionen absichern. Mit einer entsprechenden Klausel kann ein Versicherungsnehmer auch Aufwendungen für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen. So kann zunächst durch den Versicherungsnehmer selbst ein Vorhängeschloss an einer aufgebrochenen Wohnungstür angebracht werden, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss abgeschlossen sind.

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