Sengschäden

Als Sengschäden werden Schäden bezeichnet, die zwar durch Hitze hervorgerufen werden, jedoch ohne direktes Feuer entstehen. Daher stellt ein Sengschaden auch keinen Brandschaden dar. Zudem darf nur dann von einem Sengschaden gesprochen werden, wenn dieser lokal begrenzt und damit nicht großflächig aufgetreten ist. Durch diese erheblichen Einschränkungen gibt es nicht sehr viele Gefahrenquellen, die zu entsprechenden Schäden führen können. Entweder sie werden durch Glutstücke oder durch elektrisch erzeugte Hitze zurückgeführt. Beispiel: Die Hitze eines Beleuchtungskörpers versengt zwar eine Tapete, verursacht aber keinen Brand. Oder ein glühendes Kohlestück fällt auf den Teppich und verursacht einen Sengschaden.

Gleiches gilt für einen ausglühenden Feuerwerkskörper, der den Lack auf der Motorhaube eines Kfz versengt. Auch hierfür leistet die Hausratversicherung. Dagegen lässt sich ein solcher Schaden über die Teilkasko nicht regulieren.

Handelt es sich hingegen um eine Zigarette, die den Teppichboden einer Wohnung versengt hat, kann ein solcher Schaden weder über die Hausratversicherung noch über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden.

Grundsätzlich fehlt bei einem Sengschaden auch das versicherte Schadensereignis „Feuer“. Daher kann durch diese Definition auch nicht von einem Brand gesprochen werden. Dieses Schadensereignis müsste dann in der jeweiligen Versicherungssparte zusätzlich versichert werden. Sengschäden können durch besondere Klauseln separat in die Hausrat mit eingeschlossen werden. Bei einigen Versicherern sind dagegen Sengschäden schon fest im Tarif integriert. Sengschäden können auch über die Feuer- und Gebäudeversicherung nur als zusätzliche Erweiterung mitversichert werden.

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