Welche Wertsachen sind vorhanden und wie werden sie aufbewahrt?

 

Art der Wertsachen Aufbewahrung im mehr wändigen Stahlschrank Aufbewahrung außerhalb eines Sicherheitsschrankes
Bargeld
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten, jedoch ohne Möbel)
Wertsachen insgesamt

Hinweis: Entschädigungsgrenze bei Wertsachen beachten

Problematisch werden auch all diejenigen Versicherungsfälle, die am 1. Mai in vielen deutschen Großstädten stattfinden. Mai-Krawalle und Demonstrationen, die ausufern und in Gewalt umschlagen, sorgen für Schäden an Autos und Gebäuden. Somit wird der Tag der Arbeit nicht selten zum Tag der Versicherung, weil nicht nur Mülltonen, Telefonzellen oder Haltestellenhäuschen betroffen sind, sondern auch viele Fahrzeuge. Welche Versicherung zu leisten hat, hängt dabei stets vom Schaden ab. Wurde ein Fahrzeug durch einen Brandsatz oder einen Böller demoliert, greift die Teilkaskoversicherung, bei der auch Gefahren wie Brand oder Explosion versichert sind. Wurde das Fahrzeug durch einen Pflasterstein oder durch einen anderen schweren Gegenstand beschädigt, liegt eine mutwillige Handlung vor, für die nur die Vollkasko-Versicherung einsteht. Dabei wirkt sich allerdings jede Schadensregulierung negativ auf die Schadensfreiheitsklasse aus, sofern der Täter nicht ausfindig gemacht werden kann. Ist der Täter dagegen bekannt, kann die Versicherung diesen in Regress nehmen, weshalb der Schadensfreiheitsrabatt unangetastet bleibt.

Schäden an Gebäuden werden entweder durch die Hausrat- oder die Gebäudeversicherungen ersetzt. Gehen Fensterscheiben zu Bruch, kommt hierfür die Glasversicherung für den Schaden auf. Für diese Versicherung spielt es keine Rolle, wodurch der Schaden entstanden ist. Versicherte sollten allerdings darauf achten, dass sowohl mutwillige Beschädigungen als auch Streik in ihren Versicherungsbedingungen versichert sind, da es ansonsten sein kann, dass nur Brandschäden von der Versicherung ersetzt werden. Gerade bei Maikrawallen kann größerer Schaden vermieden werden, wenn das Auto in der Garage geparkt und auch die Gartenmöbel sicher verwahrt werden. Für diesen Fall hat der Versicherer dann auch keine Möglichkeit, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen.

 

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