Extras/Deckungserweiterungen innerhalb der Hausrat
Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Schäden versichert, die durch Feuer, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen. Auch Besitztümer wie Gartengeräte und die Campingausrüstung sind mitversichert, sofern sich diese in einer geschlossenen Garage befinden. Gleiches gilt für Folgekosten, die durch einen Hausratschaden entstehen. Neben dieser Grundabsicherung ist es allerdings möglich, die Hausratversicherung durch Deckungserweiterungen aufzurüsten. Hinweis: Gleiches ist auch in der Wohngebäudeversicherung möglich.
Schutz gegen Überspannungsschäden
Eine Möglichkeit der Deckungserweiterung ist der Schutz gegen Überspannungsschäden. Geht es um den direkten Blitzeinschlag, ist dieser in der Hausrat- sowie der Wohngebäudeversicherung bereits enthalten. Schlägt der Blitz jedoch in der Nähe ein und löst hierdurch Überspannungsschäden aus, kann das gesamte elektronische Equipment – vom Computer bis zum Wasserkocher – zerstört sein. Gerade deshalb sollten diese Schäden extra als Deckungserweiterung in die Hausrat- sowie die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Eine ideale Möglichkeit, die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Gesellschaften zu recherchieren, bieten die Internet-Plattformen. Hier finden sich zahlreiche Portale, die sich speziell auf solche Vergleiche spezialisiert haben. Mit der Eingabe weniger Daten ermittelt der Computer, welche Tarife für den Versicherten in Frage kommen. Gleichzeitig wird man auch sehr schnell feststellen, dass nicht alle angebotenen Tarife und Leistungen gleich sind. So schließt die eine Gesellschaft einen Blitzschlag mit ein, eine andere nicht. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für Fahrräder. Viele Versicherungsgesellschaften bieten diese Extras als Deckungserweiterung im Versicherungsvertrag an.
Versicherungsnehmer sollten jedoch bedenken, dass diese Deckungserweiterungen in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, die dem Grundbetrag hinzu gerechnet werden müssen. Vertraglich fallen in diese Erweiterung auch Rückreise- oder Hotelkosten, solange der Versicherte sich im Urlaub befindet und zu Hause ein Schadensfall eintritt. Versicherte müssen sich also bereits im Voraus darüber im Klaren sein, was abgedeckt werden soll und welche Kosten hierfür anfallen.
Außerhalb des Hauses können auch Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre durch eine Deckungserweiterung mitversichert werden. Weiter bietet sich an, auch die Entschädigungsgrenzen zu erhöhen. Dies kann zum Beispiel erfolgen bei Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten. Hier kann zum Beispiel der Beitrag auf 10 Prozent der Deckungssumme erhöht werden. Gleichfalls bietet sich eine Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume an. Eine solche Absicherung wird wichtig, wenn vermietete Wohnräume aufgrund eines Schadens nicht mehr bewohnbar sind. Für diesen Fall zahlen einige Versicherer den Mietausfall bis zu einem Jahr.
Auch in diesem Zusammenhang gibt es noch zahlreiche Erweiterungen, zum Beispiel gegen Elementarschäden, Induktionsschäden, Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte oder bei Dekontamination von Erdreich. All diese vorgenannten Risiken können meist gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Durch so genannte Paket-Angebote lassen sich Deckungserweiterungen günstig einschließen. In jedem Fall empfehlenswert ist eine umfassende Beratung, bei der auch die persönliche Situation berücksichtigt wird.
Weitere Deckungserweiterungen, die in der Hausrat möglich sind
Beim Einschluss einer erweiterten Elementarschadensversicherung sind in der Regel folgende Gefahren mitversichert:
- Schäden durch Überschwemmung des versicherten Grundstücks
- Schäden durch Rückstau
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden durch Erdfall
- Schäden durch Erdrutsch
- Schäden durch Schneedruck
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Vulkanausbruch
Die Versicherer sind dann zu einer Entschädigung verpflichtet, wenn durch eines dieser Ereignisse der versicherte Hausrat zerstört oder beschädigt wird oder infolge eines dieser Ereignisse abhanden kommt. Aber Achtung: Trotz dieser Erweiterung decken einige Versicherer nur einen Teil der oben genannten Gefahren ab oder schließen einige aus. Als Beispiel kann hier der Rückstauschaden genannt werden. Je nach Versicherungsfall erstatten die meisten Versicherer eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel gilt bei der erweiterten Elementarschadensversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des eingetretenen Schadens, mindestens jedoch 500 Euro.
Für Fahrräder erstreckt sich der erweiterte Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war. Versicherungsschutz besteht in diesem Fall auch außerhalb von geschlossenen Räumen, wenn der Diebstahl zwischen 6:00 und 22:00 Uhr verübt wurde. Die Höhe der Entschädigungsgrenze kann hierbei vertraglich vereinbart werden. Um Ersatz von der Versicherung zu erhalten, ist eine polizeiliche Meldung nötig. Für alle mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese Gegenstände zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
In der erweiterten Glasversicherung sind auch Glasbruchschäden versichert, die durch eigene Unachtsamkeit verursacht wurden. Dieser Schutz gilt neben der gesamten Mobiliarverglasung auch für Cerankochfelder sowie für Glasscheiben, die in der Wohnung mit dem Gebäude fest verbunden sind.
Eine Erweiterung kann auch bei Wertsachen festgelegt werden. Insbesondere bei wertvollen Antiquitäten sollte die Versicherungssumme für Wertsachen erhöht werden. Direkte Blitzschläge sind in der Hausrat bereits enthalten, nicht hingegen auftretende Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat. Diese Schäden müssen extra eingeschlossen werden. In der Außenversicherung eingeschlossen sind auch elektronische Geräte wie Notebooks, Foto-, Film- und Videogräte sowie Mobiltelefone. Für Sturm- und Hagelschäden besteht allerdings nur dann Außenversicherungsschutz, wenn sich die Sachen in einem abgeschlossenen Gebäude befanden. Bei Raub besteht dieser Schutz auch dann, wenn dieser an einer Person begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Jedoch sind die prozentualen Erstattungen sowie die beschränkten Höchstsummen bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich.
In Bezug auf die Rückreisekosten werden durch die Erweiterung auch Fahrtmehrkosten ersetzt, die dem Versicherungsnehmer entstehen, wenn er wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubsreise abbrechen und an den Schadensort zurückreisen muss. Als erheblich wird ein Versicherungsfall immer dann eingestuft, wenn der Sachschaden eine bestimmte Summe übersteigt und die Anwesenheit am Schadensort notwendig macht. Auch hier sind die Mindestsummen für die Erstattung der Rückreisekosten bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich.
Bei Einschlusserweiterungen von Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten gelten auch diese Leitungswasserschäden als versichert, selbst wenn dieses bestimmungswidrig ausgetreten ist. Je nach Versicherungsfall wird die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Durch die Erweiterung versicherbar ist auch der Diebstahl von Gartenmöbeln oder -Geräten, die sich außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Auch hier ist die Höhe der Erstattung bei den Gesellschaften unterschiedlich begrenzt. Auch der Diebstahl aus einem Kfz kann in die Erweiterungen mit eingeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere versicherten Hausrat, der sich allerdings nur vorübergehend in einem verschlossen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges befindet und von einem Dieb durch Aufbrechen des Fahrzeuges entwendet, zerstört oder beschädigt wurde.
Schutz besteht gleichfalls, wenn das Fahrzeug durch einen falschen Schlüssel oder durch andere Werkzeuge aufgebrochen wurde. Wertvolle Gegenstände dürfen dabei von außen nicht sichtbar sein Geld, Urkunden oder Wertpapiere sind in Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht versicherbar. Weiter versicherbar durch die Deckungserweiterung sind der einfache Diebstahl von Kinderwagen auf dem versicherten Grundstück sowie der Diebstahl von Wäsche oder Kleidung auf der Gartenleine, die sich tagsüber außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Grundstück befindet.
Auch der Diebstahl aus Wassersportfahrzeugen kann in der Deckungserweiterung mit eingeschlossen werden. Auch hier gilt: Wertsachen Geld, Urkunden oder Wertpapiere sind grundsätzlich nicht versicherbar. Eine Entschädigung kann auch nur dann geleistet werden, wenn der Diebstahl entweder zwischen 6:00 und 22:00 Uhr begangen wurde oder das Wasserfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht wurde.