Elementarschäden
Sachversicherungen umfassen in der Regel ein Bündel von Gefahren, die entweder als Gesamtpaket in bestimmten Kombinationen oder einzeln versicherbar sind. Im Grundschutz selbst sind die Gefahren Feuer, Brand und Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Fahrzeugen, Leitungswasser, Sturm und Hagel enthalten. Mitversichert in der Hausratversicherung sind zudem Vandalismus nach Einbruchdiebstahl sowie die Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat. Neben diesem Grundschutz können zudem wichtige Deckungserweiterungen mit eingeschlossen werden. Je nach Hausrat können die nachfolgend genannten Deckungserweiterungen sehr wichtig sein.
Wer allerdings seine Gefahren durch eine Elementarschadensversicherung erweitert, sollte achtsam sein, da es hier große Unterschiede gibt. In der Regel wird die erweiterte Elementarschadensversicherung gleich bei Neuabschluss beantragt. Hierbei sind dann neben den typischen Grundgefahren auch weitere Risiken wie Induktionsschäden, Überspannungsschäden, Feuer- oder Nutzwärmeschäden, Frostschäden oder Sengschäden beitragsfrei oder gegen Zuschlag in den Grundschutz einschließbar.
Gerade was die Deckungserweiterung anbelangt, sind die Annahmerichtlinien der Versicherer sehr unterschiedlich. Nicht immer werden die Risiken des Kunden im gewünschten Umfang übernommen. Denn je höherwertiger die zu versichernden Wertsachen, desto geringer ist die Auswahl an Risikoträgern. Dies beginnt bereits bei den Wertsachen wie Schmuck, Edelsteinen, Taschen oder Armbanduhren, Perlen oder Medaillen. Diese werden nur bis zu einem bestimmten Fixbetrag versichert. Einige Versicherer schließen auch Gegenstände in den erweiterten Elementarschadensschutz ein, die der Versicherte ausschließlich beruflich oder gewerblich im häuslichen Arbeitszimmer oder Büro nutzt. Hier wäre z.B. ein Laptop zu nennen.
Oftmals kommt es auch zu Überschneidungen zwischen der Hausrat- und der Gebäudeversicherung. Denn gilt eine Sache als fester Bestandteil eines Gebäudes, besteht Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung des Vermieters. Beispiel: Im Flur einer Mietwohnung ist ein Teppich verklebt, der mit dem Estrich fest verbunden ist. Andererseits werden nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) alle in das Gebäude eingebrachten Sachen mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer hierfür auch das Risiko trägt. Auch haben die Versicherungsunternehmen, was die Sachrisiken anbelangt, stets verschiedene Auslegungen in Bezug auf die Gebäudebestandteile. Grundsätzlich sind allerdings die Art des Einbaus sowie die Eigentümerverhältnisse relevant für den Einschluss als Gebäudebestandteil.
Weiter zu beachten ist, dass sämtliche Zu- und Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, nicht generell über die Gemeinden versichert sind. Dennoch gibt es auch einige Anbieter, die den Bruch von Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück sowie außerhalb des Versicherungsgrundstücks mit in ihre Deckung einschließen. An diesen Ausführungen lässt sich erkennen, dass der Vermögenswert eines Eigentums nicht unterschätzt werden sollte. Zwar sind einige dieser Kosten wie beispielsweise der Transport und die Lagerkosten für die vorübergehende Auslagerung des Hausrats sowie Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Immobilie in beschränktem Umfang durch die Sachversicherungen gedeckt.
Weitere Kosten wie zum Beispiel Schlossänderungskosten durch Abhandenkommen von Schlüsseln, durch ein Schadensereignis oder Reparaturkosten für gemietete Wohnungen, durch Leitungswasserschäden an Böden, Decken und Wänden können ausschließlich über die erweiterte Elementarschadensversicherung abgesichert werden. In diese erweiterten Deckungskonzepte der Versicherungsunternehmen lassen sich aber auch Kosten beziehungsweise Mehrkosten mit einschließen, die durch behördliche Auflagen oder Mietausfall inklusive Mietnebenkosten entstehen. Geht es hingegen um Telefonmehrkosten, Graffitientfernungen, Dekontaminationskosten oder entwurzelte Bäume, werden diese Besonderheiten meist nur in den teuren Tarifen angeboten.
Eine der empfehlenswerten Deckungserweiterungen stellt die Außenversicherung dar. Der Vorteil: Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung gilt auch außerhalb der Wohnung beziehungsweise aller von dem Versicherungsnehmer auf dem Versicherungsgrundstück genutzten Räume weltweit. Allerdings sind die Versicherungssummen in dieser Erweiterung niedriger angesetzt, die sowohl zeitlich als auch summenmäßig je nach Versicherungsunternehmen variieren. Allerdings lassen sich diese Entschädigungsgrenzen durch eine entsprechende Klausel im Vertrag erhöhen. Versicherbar in der Außenversicherung sind z.B. Laptops, Mobilfunktelefone oder sonstige tragbare elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör.
Weitere Anschlüsse und Tariferweiterungen
Wer einen einfachen Diebstahl wie Kleindung, Gartenmöbel oder den Einbruchdiebstahl in ein Kfz versichern will, kann dies meist nur unter Selbstbehalt und mit einer geringeren Versicherungssumme erreichen. Handelt es sich hingegen um einen einfachen Diebstahl von Bargeld oder auf elektronische Zahlungsmittel geladene Beträge, sind diese grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dafür lässt sich für Fahrräder wieder eine weltweite Deckung vereinbaren. Aber auch hier bestehen je nach Versicherungsunternehmen verschiedene Beschränkungen bezüglich Höhe und Umfang des Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Einschränkungen lassen sich aus der entsprechenden Klausel im Vertrag erkennen.
Einige Gesellschaften bieten zwischenzeitlich auch einen erweiterten Vorsorgeschutz an. Dies wäre der Fall, wenn sich die Wohnfläche vergrößert, die Tarifzone sich ändert oder ein Wohnungs- bzw. ein Gebäudewechsel stattfinden. Für diesen Fall führen die Versicherungsunternehmen den vereinbarten Versicherungsschutz bis zur nächsten Hauptfälligkeit ohne Beitragerhöhung weiter. Kommt es hingegen im Umkehrschluss zu einer Verkleinerung der Wohnfläche, wird der monatliche Beitrag durch die Gesellschaft sofort angepasst. Auch der Grundschutz für Glasbruch an Mobiliar- und Gebäudeverglasung ist erweiterbar auf Aquarien, Terrarien und Glaskeramikkochflächen. In diesen erweiterten Schutz können zudem auch alle Verglasungen aus Kunststoff wie z.B. Acrylscheiben oder Acrylplatten sowie künstlerisch bearbeitete Scheiben, bemalte Scheiben, Scheiben mit Gravurarbeiten sowie Glasbilder mit eingeschlossen werden. Versicherbar sind zudem Verglasungen von Wintergärten sowie Sonnenkollektoren und Gewächshäuser.
Unter die Deckungserweiterungen fällt auch der Schutz vor Überspannungsschäden, wenn wertvolle technische Einrichtungen vom Blitz getroffen werden. Allerdings liegt die Entschädigungshöhe meist bei fünf Prozent der Versicherungssumme. Handelt es sich um Wertsachen, sind diese bis zu 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. In den erweiterten Elementarschaden lassen sich zudem Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks sowie Schäden durch Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mit einschließen. Allerdings wird eine Entschädigung nur dann geleistet, wenn durch eines der genanten Ereignisse der versicherte Hausrat zerstört, beschädigt oder abhanden kommt. Versicherungsnehmer sollten bedenken, dass einige Versicherer nur einen Teil der oben genannten Gefahren abdecken oder sogar ausschließen. Betroffen sind hiervon meist Rückstauschäden.
Für Sturm- und Hagelschäden am Hausrat besteht Außenversicherung nur, wenn sich die Gegenstände in einem Gebäude befinden. Handelt es sich um Raub, besteht Außenversicherungsschutz auch dann, wenn ein solcher an einer Person begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bei den meisten Versicherern kann eine Beschädigung oder der Glasbruch eines Cerankochfeldes nicht über den Grundschutz der Hausratversicherung, sondern ausschließlich über eine zusätzliche Glasversicherung (Mobiliar- und Gebäudeglasversicherung) abgedeckt werden. Erweiterbar ist der Schutz auch für Rückreisekosten. Hierbei werden dem Versicherungsnehmer Fahrtmehrkosten ersetzt, wenn dieser wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig die Urlaubsreise abbrechen und an den Schadensfall zurückkehren muss. Versicherungsnehmer sollten hierbei beachten, dass gerade die Mindestsummen für die Erstattung der Rückreisekosten bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich ausfallen. Bei Wasserschäden, die durch Aquarien entstehen, erstattet der Versicherer je Versicherungsfall eine Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Auch Wasserschäden durch Wasserbetten können mit in den Schutz eingeschlossen werden.
Weiter greift der erweiterte Schutz beim Diebstahl von Gartenmöbeln oder Gartengeräten. Versichert sind diese Gegenstände dann außerhalb der versicherten Räume auf dem eingefriedeten Grundstück. Auch hier ist die Höhe der Erstattung innerhalb der Gesellschaften unterschiedlich geregelt. Auch Hausrat, der kurzfristig in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges befindet und dort von einem Dieb entwendet, zerstört oder beschädigt wird, ist versichert. Unter den Versicherungsschutz fällt auch der einfache Diebstahl von Kinderwägen – sowohl im Wohngebäude als auch auf dem versicherten eingezäunten Grundstück. Erweiterbar versichert ist auch der Diebstahl von Wäsche oder Kleidung, die sich tagsüber außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Grundstück befindet, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der zusätzliche Beitrag, der durch de erweiterten Versicherungsschutz anfällt, ist aufgrund der Intensität der Wetterphänomene gut angelegt. Bei der Antragstellung prüft der Hausratversicherer die jeweilige Risikolage an dem Wohnort und wird in diesem Zusammenhang auch um Auskunft über eventuell bereits früher aufgetretene Elementarschäden bitten. Diese Prüfung gilt allerdings nur beim Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Damit der Beitrag für den Versicherten bezahlbar bleibt, beruht dieser auf einer Mischkalkulation durch die Versicherung. Von daher lassen sich auch nicht einzelne Gefahren, die speziell ein bestimmtes Gebiet betreffen absichern, buchbar ist immer nur das gesamte Paket „erweiterte Elementarschäden“.
Der Versicherungsschutz muss auch auf das Umzugsvorhaben genau abgestimmt werden
Unter normalen Umständen lässt sich heute ein Umzug nicht mehr kostenlos bewältigen. Das gilt selbst für den Fall, dass man im Freundeskreis ausreichend viele Umzugshelfer findet. Ob Transporter-Miete bei der Autovermietung oder die Kosten für den Umzugswagen bei größeren und sperrigen Möbeln – die Kosten sind stets enorm. Daher müssen diese Umzugskosten auch entsprechend kalkuliert werden. Dies beginnt bei der Bestellung von Umzugskartons bis hin zum frühzeitigen Beantragen eines Haltverbots. Viele Umzugsunternehmen bieten dem Kunden sogar die Gelegenheit, Umzugskartons nur auszuleihen. Dies ist fast immer preiswerter als der Kauf. Die Kosten für ein Halteverbot am Tag des Umzugs sind in kleineren Städten oder Gemeinden recht überschaubar, dagegen fallen sie in Großstädten deutlich höher aus. Mehr als 50 Euro sollte allerdings nicht bezahlt werden. Da gerade an Wochenenden solche Verbotszonen begehrt sind, sollte man sich nicht all zu viel Zeit für die Beantragung eines solchen Halteverbots lassen. Dagegen wäre es sehr problematisch, wenn die Umzugshelfer längere Wegstrecken vom Transportfahrzeug zur Wohnung auf sich nehmen müssten.
Haben Freunde oder Bekannte zum gewünschten Umzugstermin keine Zeit, bieten sich Studenten oder andere Gruppen als günstige Umzugshelfer an. Da es sich hierbei nicht zwingend um echte Profis handelt und diese auch nicht für ein Umzugsunternehmen arbeiten, sieht es mit der Haftung oftmals sehr schlecht aus, wenn es zu Schäden beim Transport oder beim Aufbauen des Mobiliars kommt. Dieser äußerst wichtige Punkt muss unbedingt berücksichtigt werden. Handelt es sich hingegen um professionelle Umzugsunternehmen, sind diese gegen mögliche Schäden versichert. Sie sind daher in jedem Fall verpflichtet, die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zu übernehmen.
Aber auch bei Privatleuten sollte das Thema Versicherungsschutz in einem Gespräch angesprochen werden, insbesondere wenn es sich bei dem Umzugsgut um antike Möbel oder andere Kostbarkeiten handelt. In diesem Fall sollte Rücksprache gehalten werden, ob diese Kostbarkeiten über den Basisschutz der Hausrat oder der privaten Haftpflicht ausreichend versichert sind oder ob zusätzliche Policen nötig sind. Auch wer frühzeitig beginnt, einen Transporter zu mieten, kann die Umzugskosten erheblich reduzieren. Dies geschieht entweder über Frühbucher-Rabatte oder über Rabatte durch die Kreditkarte eines bestimmten Anbieters. Einen Preisnachlass erhalten auch alle Mitglieder von Automobilclubs. Auch sollte der benötigte Umzugswagen für das Vorhaben geeignet sein. Zudem sollte bedacht werden, dass das Umziehen an Werktagen in den meisten Fällen günstiger ist als am Wochenende.
Wer eine Umzugsfirma beauftragt, hat hierbei auch die Möglichkeit, dass diese die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder die Anmeldung des Kraftfahrzeugs beim Straßenverkehrsamt übernimmt. Hierdurch spart der Umziehende wertvolle Zeit. Zudem ist der finanzielle Mehraufwand in den meisten Fällen nur sehr gering.