Gepäckverlust im Urlaub: Häufig kommt die Hausratsversicherung für Schäden auf

Um ein Hotelzimmer oder ein Ferienhaus gegen Diebstahl abzusichern, sind viele der Meinung, dass sie hierfür unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung abschließen müssen. Dabei deckt auch eine Hausratversicherung die Schäden aus Einbrüchen in der Unterkunft ab. Gerade bei den neueren Policen gilt ein weiterer Versicherungsschutz, für Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monaten und bis zu einer Versicherungssumme von 10 Prozent (maximal 10 000 Euro). Für ältere Versicherungen sollte rechtzeitig vor Ferienbeginn geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein solcher Schutz noch besteht.

Allerdings hat diese Außenversicherung in der Hausrat auch ihre Grenzen, denn der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur für den Fall, dass die Diebe ins Feriendomizil gewaltsam einsteigen. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen, wenn die Diebe ein Wohnmobil aufbrechen oder auf der Straße bzw. im Restaurant zugreifen. Andererseits springt die Hausrat wieder ein, wenn sich das Gepäck und die Wertsachen, die sich in der Ferienunterkunft befinden, durch Sturm oder Hagel beschädigt werden. Gleiches gilt für Verluste durch Brand und Raub am Urlaubsort, auch hierfür steht die Versicherung in der Leistungspflicht. Allerdings haben Versicherte zu beachten, dass Verluste durch Einbruchdiebstahl unverzüglich in allen Einzelheiten bei der Polizei vor Ort angezeigt wird. Zudem muss der Einbruchdiebstahl schriftlich bestätigt werden. Fehlt ein solcher Nachweis, kommt die Assekuranz für den entwendeten Hausrat nicht auf. Diebstähle in der Öffentlichkeit sind hingegen von der Haftung stets ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten allerdings Tarife an, die sogar Schäden durch einfachen Diebstahl abdecken. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Kamera im Gedränge durch einen Dieb aus dem Rucksack entwendet wird.

Zu Problemen kommt es auch öfters am Gepäckband des Flughafens, wenn ein Koffer mit heraushängenden Kleidern erscheint. Vielfach müssen sich Reisende durch diese Beschädigungen innerhalb kurzer Zeit einen Ersatz beschaffen. Wer dann noch zudem Wertvolles im Koffer transportiert, bleibt im Schadensfall auch noch auf den Mehrkosten sitzen, denn nach dem Montrealer Abkommen müssen Fluggesellschaften beschädigtes Gepäck lediglich bis zu einer Höchstgrenze von rund 1.200 Euro ersetzen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, das nicht mehr nach dem Gewicht des Gepäcks entschädigt wird, sondern lediglich pauschal.

Bei den Fluggesellschaften selber gilt: Ist auch ein Koffer nach fünf Tagen Suche noch nicht wieder aufgetaucht, muss der Passagier einen langen Fragebogen ausfüllen, in dem genau der Inhalt und der Wert des Gepäcks detailliert beschreiben werden muss. Handelt es sich um die AIR-Force oder die Thai Airways, erhält der Passagier diesen Fragebogen bereits nach 72 Stunden; bei British Airways nach 120 Stunden. Nach der Schadensmeldung erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen die pauschale Vergütung. Wird der Koffer hingegen wieder gefunden, muss dieser kostenfrei bis vor die Haustür des Urlaubsorts geliefert werden. Wer seinen Koffer gänzlich vermisst, muss sich an die Auskunftshalle des Airports an den Schalter „Lost and Found“ unter Angabe des Stickers mit der Registrierungsnummer für das Gepäckstück wenden.

Wie wichtig eine Absicherung ist, zeigen aktuelle Statistiken auf: Weltweit gehen auf den Flughäfen rund 25 Millionen Gepäckstücke verloren (errechnet durch SITA), andererseits werden 850.000 Taschen oder Koffer nicht wieder abgeholt. Besonders groß ist die Gefahr des Gepäckverlusts insbesondere bei Transfers an große Drehkreuze wie zum Beispiel an Flughäfen wie London- Heathrow, Paris Charles-de-Gaulle, Frankfurt, Singapur oder New York JFK. Reisende sollten von daher grundsätzlich alle Wertsachen wie Laptop, Handy, Dokumente, Kamera oder Schmuck in ihr Handgepäck packen.

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Reisegepäckversicherung oder Hausratversicherung?

Urlauber, die im Schadenfall nicht im Regen stehen wollen, sollten die Zuschnitte der Risikoabdeckung zwischen Hausrat und Reisegepäck genau kennen. Die Hausratversicherung leistet nur bei Verlust des Reisegepäcks durch Raub oder Einbruchdiebstahl, die Reisegepäckversicherung auch für den einfachen Diebstahl. Kommt es zum Beispiel zu einem einfachen Entwenden einer Handtasche im Vorbeigehen auf einem belebten Touristenplatz, ist dies für die Hausratversicherung kein Leistungsfall. Die Reiseversicherung hingegen muss für solche Ereignisse zahlen. Gleiches gilt für einen Diebstahl aus dem Hotelzimmer mit Hilfe eines Zweitschlüssels. Auch hier muss die Reiseversicherung leisten, nicht hingegen die Hausratversicherung. Auch das Risiko eines Diebstahls von Gepäck aus dem Auto ist über die Gepäckversicherung versichert. Viele ältere Hausratversicherungen bieten zudem nur euroweiten Schutz an, so dass nicht einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert wären. Zudem werden über die Reisegepäckversicherungen auch Schäden durch das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Gepäcks während des Transports versichert. Je nach Höhe der Versicherungssumme werden die Gegenstände dann mit dem vollen Zeitwert erstattet. Bei den Transportunternehmen der Fluggesellschaften ist die Haftung dagegen beschränkt, auch lassen sich Ansprüche gegenüber ausländischen Airlines nur schwierig geltend machen.

Eine Reisegepäckversicherung deckt bei Auslandsreisen bis zu einer Dauer von einem Monat alle Diebstähle von Reiseutensilien ab, sofern diese nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. In diesem Falle gilt der Schutz dann auch für die teure Fotoausrüstung. Allerdings ergibt sich hier aus Versicherungssicht immer eine gewisse Ermessensfrage, ob gezahlt werden muss oder nicht. Einige Versicherer ersetzen dabei sogar den Wiederbeschaffungswert, der im Einzelfall auch über dem Kaufpreis liegen kann. Andere Versicherer hingegen erstatten lediglich bis zu einem gewissen Alter den Kaufpreis, wieder andere generell nur den Zeitwert, der bei der heutigen Technik bekanntermaßen recht schnell sinkt. In einigen Hausratversicherungen ist bei manchen Anbietern sogar eine Reisegepäckversicherung mit enthalten.

Hinweis: Wer eine Reisegepäckversicherung abschließt, sollte stets eine dem Wert des Gepäcks entsprechende Versicherungssumme vereinbaren. Wer Wertgegenstände wie Kameras oder Schmuck mit auf Reisen nimmt, erhält in der Regel nur 50 Prozent der abgeschlossenen Versicherungssumme. Wer also den vollen Zeitwert erhalten will, sollte bei einer Videokamera mit einem Wert von 1.500 Euro eine Reisegepäckversicherung über 3.000 Euro Versicherungssumme abschließen. Des Weiteren legt ein Grundsatzurteil fest, dass ein Gang zur Zugtoilette ohne Bewachung des Reisegepäcks den Tatbestand der Fahrlässigkeit nicht erfüllt.

 

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