Schlossänderungskosten von Wertbehältnissen
Für den Fall, dass ein Türschloss ausgetauscht werden muss, übernimmt die Hausratversicherung hierfür nur die Schlossänderungskosten. Zudem leisten die Versicherer nur für den Fall, dass ein Schloss durch einen versicherten Umstand zu Schaden gekommen ist. Gleiches gilt, wenn die Schlüssel durch eine versicherte Situation abhanden gekommen sind. Wer dagegen seine Schlüssel verliert, muss die Kosten selber tragen, denn dadurch macht ein Versicherter einen Diebstahl durch grobe Fahrlässigkeit erst möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass jemand den Haustürschlüssel unter die Fußmatte seines Hauses legt. Für diesen Fall werden für den Versicherer auch nicht die Schlossänderungskosten nicht ersetzt. Nicht grob fahrlässig ist dagegen ein Ereignis, wenn einem Versicherten der Schlüssel geraubt wird und es hierdurch zu einem Einbruchdiebstahl kommt. Für diesen Fall bezahlt die Hausrat die notwendigen Schlossänderungskosten.
Wer den Basisschutz seiner Hausrat mit Zusatzpaketen kombiniert, der erhält auch Schlossänderungskosten für Kraftfahrzeuge und Motorräder. Die Versicherer übernehmen hierbei immer dann die Kosten für den Austausch des Schlosses an dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers, wenn aufgrund eines ersatzpflichtigen Leistungsfalles dessen Autoschlüssel abhanden gekommen sind. Für den Fall, dass sich ein Versicherter ausgeschlossen hat, übernehmen Erweiterungen (bspw. HausratPlus-Versicherungen) auch die Kosten für die Öffnung der Tür durch einen Fachbetrieb (Schlüsseldienst).