Telefonmissbrauch nach Einbruch
In der Hausrat sind die kompletten Sachen wie Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Küchenutensilien sowie Lebensmittel versichert. Hierzu zählen auch Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel, Rasenmäher, Kleintiere, eigene Markisen sowie Antennenanlagen. Die Versicherer leisten, wenn es gebrannt hat oder wenn ein Räuber oder Einbrecher den Versicherten bestohlen oder gar das Zuhause verwüstet hat. Auch bei einem Telefonmissbrauch nach einem Einbruch tritt die Versicherung ein.
Die Versicherung leistet, wenn ein Einbrecher nach einem Einbruch das Telefon für Auslandsgespräche missbraucht hat. Oftmals finden Einbrecher auch Beweismaterial, mit dem ein Versicherter erpresst werden kann. Um in diese Falle Geld von dem Versicherer zu bekommen, muss entsprechend nachgewiesen werden, dass ein Telefonmissbrauch auch tatsächlich stattgefunden hat. Im Rahmen des Haftpflichtschutzes erstatten die Gesellschaften auch die Kosten für den Schadenersatz, bspw. für die Abwehr von unberechtigte Ansprüchen – wenn nötig, durch alle Instanzen.