So funktioniert die Hausratversicherung
Mit immer neueren Geräten wächst ein Haushalt mit den Jahren, mit den Kindern kommt neues Spielzeug oder ein neuer Computer hinzu. Für all diese Fälle sollte die Hausratversicherung mitwachsen. Daher zählt die Hausrat zu die jenen Versicherungen, die regelmäßig geprüft werden sollte. Wer den Wert seiner Einrichtung pauschal auf 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ansetzt, bei dem verzichtet die Versicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Entsteht für diesen Fall ein Schaden, zahlt der Versicherer ohne zu prüfen, ob der Kunde unterversichert war. Für den Fall einer Wohnung mit 80 Quadratmeter Wohnfläche ergibt sich hieraus eine Deckungssumme in Höhe von 52.000 Euro.
Aber Achtung: Ein wohlhabender Musik- oder TV-Freund, der über eine hochwertige Anlage zum Preis von rund 80.000 Euro verfügt, wird sich über eine Deckungssumme von 52.000 Euro nur wenig freuen können.
Auch wenn sich die Menschen im Urlaub befinden und Sonne, Strand und Freizeit genießen, arbeiten andere auf Hochtouren: Die Gattung der Einbrecher und Diebe. Nachdem sie in Häuser und Wohnungen eingestiegen sind und neben Schmuck auch Bargeld und Wertgegenstände mitgenommen haben, werden die Wohnungen teilweise auch völlig verwüstet. Hier schützt eine Hausratversicherung für nahezu alle beweglichen Gegenstände im Haushalt, indem sie die Kosten für Wiederinstandsetzung oder Wiederbeschaffung übernimmt. Die Police leistet neben der Wohnung auch für Terrassen, Balkone, Keller und Garagen.
Wohnung richtig urlaubsfest machen
Wer in den wohlverdienten Urlaub fährt, sollte vorher sicherstellen, dass sein Hab und Gut sicher verstaut ist und auch alle Türen, Tore und Fenster richtig verschlossen sind. Sichtbare Wertgegenstände, die Diebe anlocken könnten, sollten aus dem Sichtfeld genommen werden. Auch sollte der Briefkasten immer wieder durch einen Nachbarn geleert werden. Denn quillt ein solcher über, zeigt dies stets an, dass sich niemand Zuhause befindet. In diesem Zusammenhang muss heute auch angeführt werden, dass Personen es grundsätzlich unterlassen sollten, in Sozialen Netzwerken ihren Urlaub bekannt zu geben. Mittlerweile gibt es nämlich etliche gut vernetzte Kriminelle, die hierin eine offene Einladung sehen.
Bargeld und Urkunden gehören ebenfalls zu den versicherten Sachen eines Haushaltes, allerdings gelten hierfür besondere Entschädigungsgrenzen. Versicherungsnehmer haben allerdings darauf zu achten, dass ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume nicht zur Wohnung als Versicherungsort gehören und diese somit nicht versicherungsfähig sind. Dies gilt im Übrigen für Materialien und Waren, die allein dem Beruf oder dem Gewerbe eines Versicherungsnehmers zuzuordnen sind.
Doppelversicherung vermeiden
Der Hausrat von Untermietern fällt unter die Ausschlussbestimmungen und ist abhängig davon, ob für diese Sachen anderweitige Versicherungen bestehen. Insbesondere Sachen von besonderem Wert, die anderweitig spezial versichert sind (wie dies zum Beispiel für Kunstgegenstände oder Antiquitäten gilt), empfiehlt sich zur Vermeindung einer Doppelversicherung deren Ausschluss aus der Hausratversicherung zu vereinbaren. Die auszuschließenden Gegenstände sind dabei im Versicherungsvertrag ausdrücklich zu bezeichnen, damit eine klare Abgrenzung der durch die Hausratversicherung nicht versicherten Sachen von besonderem Wert gewährleistet ist.
Auch für mitversicherte beruflich und gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände kann es angebracht sein, diese vom Versicherungsschutz auszuschließen, sofern eine Betriebsinhaltsversicherung besteht, die als Versicherungsort auch die Wohnung des Versicherungsnehmers mit einschließt. In diesem Zusammenhang sollte unbedingt geprüft werden, ob die Betriebsinhaltsversicherung hinsichtlich der versicherten Gefahren ebenso umfassenden Versicherungsschutz bietet wie die Hausratversicherung.
Wie bereits erwähnt, sind in der Hausrat Sachen versichert, die einem Haushalt dienen. Andererseits sind auch Sachen von in der Wohnung anwesenden Besuchern mitversichert, soweit sie als Hausrat im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten. Dies gilt nicht für Hausrat von Untermietern, dieser ist vom Versicherungsschutz stets ausgenommen.