Einbruch im Urlaub nach der Rückkehr gleich der Versicherung melden

Eine Hausratversicherung gehört zum Leben dazu, wenn man gerne verreist. Die Abdeckung durch die Versicherung sollte zudem passend sein, weder eine Unterversicherung noch eine Überversicherung bringen dem Versicherten wirklich was. Doch was ist, wenn man nach dem Urlaub zurückkommt und sieht, dass eingebrochen wurde?

Das Erste dabei ist, und vielleicht auch das Wichtigste: nicht in Panik verfallen. Dies ist leichter gesagt als getan, dies wissen wir auch. Aber es ist wichtig, sich nicht gleich selbst in das Chaos zu stürzen, sondern zuerst die Polizei zu rufen. Dies ist erforderlich, damit nicht mögliche Täterspuren verwischt oder zerstört werden, zudem machen die ermittelnden Beamten inzwischen in der Regel Tatortfotos und Fotos von dem Ausmaß der Zerstörung der Wohnung / des Hauses, die später bei Fragen der Versicherung auch als Nachweis dienen können.

Nach dem Anruf bei der Polizei sollte der nächste Anruf der Versicherung gelten, um gleich eine Vorab-Schadensmeldung abzugeben. Diese könnte, bei einer guten Hausratversicherung wohlgemerkt nur, dazu führen, dass der eigentliche Schadensbericht schneller bearbeitet werden und damit eine schnellere Schadensbegleichung erfolgen kann.

Wichtig ist dabei vor allem eines: keine Spuren zerstören, nicht noch mehr Chaos anrichten, nicht die eigenen Sachen danach durchwühlen, was fehlt, bevor nicht die Polizei alles aufgenommen hat. Gerade hier sind die Versicherungen mitunter nicht sehr zimperlich, da es neben der Erstattung der gestohlenen Gegenstände auch um die Begleichung der Einbruchsspuren und der dabei durch Vandalismus zerstörten Gegenstände in der Wohnung geht. Tappt man dann als Geschädigter auch noch selbst drin rum und macht noch mehr kaputt als sowieso schon, kann es sein, dass die Hausratversicherung am Ende nur einen Teil des Schadens begleichen will, weil dann nicht mehr ersichtlich ist, wer den Schaden angerichtet hat, der Einbrecher oder der Hausherr bzw. der Versicherte selbst.

Und noch etwas ist wichtig: bereits VOR der Fahrt in den Urlaub sollten die Vermögensgegenstände genau aufgelistet werden, bei den wichtigsten am besten auch per Foto. Diese Liste sollte sicher aufbewahrt werden, entweder im Bankschließfach oder bei Freunden oder Verwandten. Anhand dieser Liste kann nach einem Einbruch durchgegangen werden, was fehlt und was als gestohlen oder zerstört an die Versicherung gemeldet werden muss. Dies macht es für die Hausratversicherung dann auch leichter, den Schadensfall zu bearbeiten, zudem dient eine solche Liste, am besten mit Kaufbelegen, dazu, einen Nachweis über das vorhandene und dann gestohlene Eigentum zu erbringen.

Zudem ist es am einfachsten, beim Abschluss der Hausratversicherung bzw. bei der Feststellung der Versicherungssumme, eine solche Liste parat zu haben, um eben nicht unterversichert zu sein – was bedeutet, die Versicherung übernimmt nicht den vollen Schaden. Oder aber übersichert zu sein – was bedeutet, die Versicherung übernimmt sowieso nicht mehr als den tatsächlichen Schaden, selbst wenn eine Überversicherung von mehreren tausend Euro über dem Wert des gesamten Hausrats abgeschlossen wird.

Bei der Hausratversicherung ist es deshalb wichtig, die Versicherungssumme individuell abzuschließen, und nicht, wie es meist praktiziert wird, nach der Anzahl der Quadratmeter der Wohnung oder des Hauses. Denn dies führt zwangsläufig entweder zu einer Unterversicherung des Hausrats, was den Versicherungsnehmer im Schadensfall sehr teuer kommen kann – oder aber eine Überversicherung, die nichts bringt außer höheren Beiträgen in der Hausratversicherung.