Schnelle Hilfe für Hochwasseropfer

In Bayern und Baden-Württemberg hieß es stellenweise „Land unter“. Die verehrenden Unwetter der letzten Tage forderten Menschenleben und richteten Schäden an, die sich in die Milliarden addieren dürften. Allein das Tief „Elvira“ verursachte Schäden von ca. 450 Millionen Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV).

Noch ist die Gefahr nicht gebannt. Speziell im Süden und Westen des Landes drohen weitere Unwetter, die für weitere Schäden sorgen werden. Wie wird den Opfern seitens des Staates geholfen?

In beiden Ländern sind die Gemeinden und Landratsämter mit der Abwicklung der Soforthilfen beauftragt. Medienberichte bestätigen, dass es sich um schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Hilfen handelt.

Soforthilfe für Opfer der Unwetter in Bayern:

  • 1.500 Euro pro betroffenem Bürger
  • 5.000 Euro für Vereine und Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
  • Info-Telefon: 089 – 12 22 20
  • Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat bis zu 5.000 € (in Diskussion)
  • Beseitigung von Ölschäden bis zu 10.000 € (in Diskussion)

Weitere Hilfsmaßnahmen, die teilweise noch diskutiert werden

Steuerliche Hilfen, die mit dem jeweiligen Finanzamt abgestimmt werden müssen:

  • Stundungen
  • Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Steuervorauszahlungen können gestreckt werden
  • Sonderabschreibungen
  • Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung ggf. steuerlich absetzbar

Die Landesregierung hat auch den betroffenen Gemeinden umfassende Hilfen zugesagt. So bekommen Kommunen Hilfen für Schulen und Kitas sowie für die Instandsetzung von Straßen und Brücken

Spendenkonto für die Opfer durch das Sozialministerium

„Hochwasserhilfe Bayern“

IBAN: DE80 7005 0000 0000 0820 00
BIC: BYLADEMMXXX

Quelle: Bayerische Staatsregierung

Zum Hausratversicherungs-Vergleich

Soforthilfe für Opfer der Unwetter in Baden-Württemberg:

Die Soforthilfen in Baden-Württemberg können nur Personen beantragen, die unter einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro brutto bei Alleinstehenden und 50.000 Euro brutto bei Verheirateten liegen.

  • 500 Euro je Person
  • 2.500 Euro je Haushalt
  • 5.000 Euro je kleinem Gewerbebetrieb (bis höchstens 10 Beschäftigte)
  • Info-Telefon: 0711 – 2153-0

Weitere Hilfsmaßnahmen, die teilweise noch diskutiert werden

  • Finanzämter kommen Geschädigten entgegen
  • Gelder für Gemeinden aus dem Ausgleichstock zur Reparatur von Hochwasserschäden
  • Landwirte bekommen Ad-hoc-Hilfen
  • Städtebaufördermittel (in Diskussion)
  • Fördermittel aus dem Bereich Wasserwirtschaft (in Diskussion)
  • Mittel aus dem Bereich Verkehrsinfrastruktur (in Diskussion)
  • Wiederaufbauprogramm für die Gemeinde Braunsbach
  • Ende der Auszahlungsfrist: 31.07.2016

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

Bayern und Baden-Württemberg stehen für die Opfer ein

Horst Seehofer (CSU) erklärte, Bayern lasse die Opfer des Hochwassers nicht im Stich. Der bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder (CSU) pflichtete seinem Landesherrn bei und versprach schnelle und unkomplizierte Hilfe.

„Das Land Baden-Württemberg wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den vom Hochwasser der vergangenen Woche betroffenen Menschen zu helfen.“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen).

Neben den Soforthilfen werden weitere Programme beschlossen werden, um die Infrastruktur zu reparieren und betroffenen Bürgern und Unternehmen zu helfen. In Bayern tagt dazu der Ministerialrat am 14. Juni 2016.

Selbstverständlich übernehmen die Länder nur Schäden, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Sollte es im Zuge einer Soforthilfe zu einem Fall kommen, in dem eine Versicherung im Nachgang den Schaden bezahlt, so muss die gewährte Soforthilfe zurückgezahlt werden.

Vorbeugen ist immer die bessere Lösung

Es ist eine schöne Geste der Landesregierungen, den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Auch die Gemeinden werden sehr dankbar sein für die versprochenen Hilfen.

Gleichzeitig muss man aber auch feststellen, dass beispielsweise 500 Euro in Baden-Württemberg keine spürbare Hilfe sind. Ein Betroffener meinte dazu im Morgenmagazin von ARD und ZDF, dass die Soforthilfe ja lieb gemeint sei, aber wohl bei den meisten nur für einen neuen Tisch und einen Stuhl reichen würde.

Unrecht hat er damit sicherlich nicht. Wenn die Elemente zuschlagen, dann addieren sich die Schadenssummen sehr schnell. Im Nachgang auf die Hilfe von Vater Staat zu hoffen, ist keine zielführende Taktik. Es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, solche Schäden für jeden Betroffenen zu bezahlen.

Immobilienbesitzer und Mieter müssen für sich selbst vorsorgen. Wir recherchierten dazu, wie sehr die Deutschen in Sachen Elementarschäden unterversichert sind. Bedenkt man die enormen Kosten, die durch ein Hochwasser, Erdrutsche oder andere Naturkatastrophen entstehen, sollte die Raten einer Elementarschadenversicherung das kleinere Übel sein.

Prüfen Sie darum Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie ausreichend geschützt sind und bessern Sie gegebenenfalls nach. Unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei:

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